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Kfz-Halterkosten (Kfz-Halterhaftung)
Kostenverfahren bei Halterhaftung
Der Kostenbescheid kann angefochten werden mit einem Antrag auf gerichtliche Entscheidung. Der Antrag kann schriftlich an die Bußgeldstelle gerichtet werden. Der Versand kann sowohl auf dem Briefpostweg, per Telefax als auch per E-Mail erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Augenblick des Eingangs bei der Stadtverwaltung. Es ist auch möglich, den Antrag auf gerichtliche Entscheidung persönlich bei der Bußgeldstelle oder den Bürgerbüros der Landeshauptstadt Stuttgart zur Niederschrift aufnehmen zu lassen. Telefonische Einsprüche sieht das Gesetz nicht vor. Trotzdem nimmt die Bußgeldstelle auch Einsprüche zur Fristwahrung entgegen. Damit Gewissheit über die Person des Anrufers besteht, muss der Einspruch bzw. der Antrag auf gerichtliche Entscheidung schriftlich nachgeholt werden.
Der Antrag auf gerichtliche Entscheidung führt zur Überprüfung des Sachverhalts. Kommt die Rücknahme des Kostenbescheids nicht in Betracht, wird das Verfahren an das Amtsgericht Stuttgart abgegeben. Es findet aber keine öffentliche Hauptverhandlung statt, sondern das Gericht entscheidet durch Beschluss über den Antrag.
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Gesetzliche Grundlagen:
- Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
Conditions
Wenn bei einem Park- oder Haltverstoß der tatsächliche Fahrer nicht vor Eintritt der Verfolgungsverjährung ermittelt werden kann oder diese Ermittlungen einen unangemessenen Aufwand erfordern, führt dies zur Einstellung des Verfahrens. Gleichzeitig werden dem Halter des Fahrzeugs aber die Verfahrenskosten auferlegt.
Diese Maßnahme setzt kein Verschulden voraus und ist auch keine Sanktion, sondern lediglich eine Kostenregelung.
Auch der Umstand, dass ein Kfz-Halter von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht, weil er Familienangehörige nicht belasten möchte, schützt nach der Rechtsprechung nicht vor der Kostenfolge.
Dates/terms
Das Verwarnungsangebot, das entweder mit dem Hinterlassen einer Zahlkarte am Fahrzeug oder mit der Zusendung einer schriftlichen Verwarnung an den Halter eines Kraftfahrzeugs begründet wird, schließt das Verfahren nur ab, wenn das Verwarnungsgeld innerhalb einer Woche bezahlt wird.