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Förderung von Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine

Veranstaltungen in Räumen, auf Plätzen und in Bädern der Landeshauptstadt Stuttgart sowie im Kultur- und Kongresszentrum Liederhalle und in der Sängerhalle Untertürkheim können gefördert werden. Die Förderung muss beim jeweiligen Bezirks- oder Fachamt beziehungsweise den gebäudeverwaltenden Stellen beantragt werden. Die jeweiligen Ansprechpartner sind in der Publikation "Satzung zur Förderung von Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine" (rechtes Menü) zu finden.

Benötigte Dokumente

Folgende Dokumente werden zur Beantragung der Förderung benötigt:
  • Nachweis über Öffentlichkeit der Veranstaltung
  • Nachweis über Gemeinnützigkeit des Vereins
  • Gegebenenfalls Nachweis über die Eintragung im Vereinsregister des Amtsgerichtes Stuttgart
  • Bestätigung des/der Vereinsvorsitzenden, dass diese Veranstaltung gefördert werden soll (Formular "Förderung von Veranstaltungen" im rechten Menü)

Bitte beachten

Wenn Sie die Förderung in Anspruch nehmen möchten,
teilen Sie dies bitte bei Antragstellung/Reservierung, spätestens jedoch mit Unterzeichnung des Überlassungsvertrages mit. Später eingehende Förderungswünsche können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Ausnahme: Bei Überlassungen der Sängerhalle Untertürkheim ist die Förderung unverzüglich nach Veranstaltungsende unter Vorlage der Rechnung zu beantragen.

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