Satzung zur Förderung von Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine
Mit der seit Januar 2004 gültigen Satzungsänderung haben gemeinnützige Vereine in Stuttgart die Möglichkeit, über die bereits bestehenden Förderungen hinaus zusätzliche Unterstützung für Veranstaltungen zu beantragen. Alle notwendigen Informationen finden Sie in diesem Faltblatt.
Herausgeber
Landeshauptstadt Stuttgart, Haupt- und Personalamt in Verbindung mit der Stabsabteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit und der Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement beim Referat USOPublikationsart
BroschüreWeitere Informationen
Satzung zur Förderung von Veranstaltungen gemeinnütziger Vereine (PDF - 140 KB)Informationen erhalten Sie bei der Stabsstelle Bürgerschaftliches Engagement, Telefon 0711/216-2455

