Erschließung
Die Eigentümer übernehmen die gesamten Kosten der Erschließung des Neubaugebietes zu 100%. Die Stadt schließt hierzu einen Erschließungsvertrag mit einem Erschließungsträger gemäß § 124
BauGB ab. Die Eigentümer verpflichten sich über Kostenvereinbarungen gegenüber dem Erschließungsträger zur Übernahme ihrer anteiligen Kosten.