Konditionen des "Erweiterten Stuttgarter Modells"
Die Konditionen beim "Erweiterten Stuttgarter Modell" lauten derzeit:
Flächenbeitrag
Die Eigentümer leisten einen unentgeltlichen Flächenbeitrag von 30 % ihrer Einwurfsfläche.
Sozialbeitrag
Die Eigentümer leisten zusätzlich einen entgeltlichen "Sozialbeitrag" in Höhe von 20 % ihrer Einwurfsfläche zu einem Preis, der noch geförderten Mietwohnungsbau ermöglicht. Dieser Sozialbeitrag ist für geförderten Wohnungsbau, das Sonderprogramm "Preiswertes Wohneigentum" oder für Flächen des Gemeinbedarfs zu verwenden.
Verfahrenskosten
Die Eigentümer übernehmen die Kosten der städtischen Planung und Vermessung sowie - sofern erforderlich - das Honorar des Maßnahmeträgers.
Folgekosten
Die Eigentümer übernehmen einen Teil der Kosten der für das Gebiet notwendigen Sozial-Infrastruktur.
Ausgleichsmaßnahmen
Die Eigentümer übernehmen die Kosten für die externen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen.
Energiekonzept
Die Eigentümer verpflichten sich, mit ihren Bauvorhaben die aktuell geltende Energieeinsparverordnung zu unterschreiten.
Bauverpflichtung
Die Eigentümer verpflichten sich, ihre Grundstücke innerhalb einer Frist von 5 Jahren zu bebauen.
Erschließung
Die Eigentümer übernehmen die gesamten Kosten der Erschließung des Neubaugebietes zu 100%. Die Stadt schließt hierzu einen Erschließungsvertrag mit einem Erschließungsträger gemäß § 124 BauGB ab. Die Eigentümer verpflichten sich über Kostenvereinbarungen gegenüber dem Erschließungsträger zur Übernahme ihrer anteiligen Kosten.

