Chronologie
Der Welterbeantrag zum architektonischen Werk Le Corbusiers geht auf eine Initiative der Fondation Le Corbusier und des französischen Ministeriums für Kultur und Kommunikation zurück.
Juni 2004
Erstes internationales Treffen in Paris zur Vorbereitung
des Antrags. Beginn der Tätigkit einer internationalen Arbeitsgruppe.
Januar 2007
Frankreich entscheidet, 2007 den Welterbeantrag zu Festungsanlagen von Vauban einzureichen und den Antrag zu Le Corbusier auf 2008 zu verschieben.
Januar 2008
Einreichung des transnationalen seriellen Antrags (Frankreich, Schweiz, Argentinien, Belgien, Japan, Deutschland).
Indien zieht seine Beteiligung kurzfristig zurück.
Sept. 2008
Evaluationen vor Ort
Juni 2009
33. Sitzung des Welterbekomitees in Sevilla.
Ergebnis: Zurückstellung ("referral") nach intensiver Debatte mit Forderungen und Empfehlungen zur Antragsüberarbeitung.
(Decision: 33 COM 8B.19 vom 27.06.2009)
Januar 2011
Einreichung des überarbeitete Antrags
Juni 2011
35. Sitzung des Welterbekomitees in Paris.
Entscheidung über den Antrag
Der Kern des Antrags
Der Antrag stellt den herausragenden Beitrag Le Corbusiers für die Moderne Bewegung des 20. Jahrhunderts in den Mittelpunkt. Wie kaum ein anderer hat er mit seinen Bauten und Entwürfen das Gesicht der Moderne geprägt. Darüber hinaus hat er in Reisen und Vorträgen die Prinzipien der modernen Architektur weltweit verbreitet und war als einer der ersten Architekten international mit Aufträgen für unterschiedlichste Bauaufgaben tätig. Viele seiner Gebäude gelten als emblematischer Ausdruck der Moderne schlechthin und sind auch im Gedächtnis architektonisch nicht vorgebildeter Menschen verankert.
Daraus leitet sich der serielle und transnationale Charakter des Antrags ab: Er umfasst nicht ein Einzelbauwerk, sondern eine Auswahl von 19 der besonders bedeutsamen und gut erhaltenen Bauten und er wird nicht von einem einzelnen Staat getragen, sondern grenzüberschreitend von sechs Staaten, in denen Le Corbusier baugeschichtlich bedeutsame Entwürfe realisierte. Der Antrag kann als Novum in der Antragsgeschichte gelten, denn sowohl die Ausrichtung auf eine herausragende Einzelpersönlichkeit des 20. Jahrhunderts als auch die große Anzahl beteiligter Staaten weltweit ist bisher einzigartig.
Der "herausragende universelle Wert" des Werks Le Corbusiers
Ein wesentlicher Bestandteil des Welterbeantrags liegt in der Begründung des "herausragenden universellen Werts", der im Werk Le Corbusiers insgesamt, insbesondere aber in den 19 ausgewählten Bauten und Ensembles zum Ausdruck kommt. Ausgehend von den gesellschaftlichen Herausforderungen, denen sich die Architektur des frühen 20. Jahrhunderts angesichts von Industrialisierung, Verstädterung und technologischer Entwicklung zu stellen hatte, wurden deshalb fünf so genannte "Wertattribute" definiert. Sie bilden die zentrale Argumentationslinie des Antrags und dienten als Kriterien für die Auswahl der in die Serie aufzunehmenden Bauten. Als "Wertattribute" wurden definiert:
- Eine neue Ästhetik und architektonische Sprache formulieren.
- Bestandteil eines ständigen Prozesses von Forschung und Innovation sein.
- Sich den Herausforderungen zu Standardisierung und Industrialisierung des Bauens stellen.
- Die Frage des Massenwohnungsbaus lösen.
- Das Gleichgewicht zwischen Individuum und der Gemeinschaft wahren.
Kriterien zur Aufnahme in die Welterbeliste
Die UNESCO hat insgesamt 10 Kriterien zur Aufnahme von Stätten in das Weltkulturerbe und das Weltnaturerbe aufgestellt, von denen ein erfolgreicher Antrag mehrere erfüllen sollte. Das architektonische Werk Le Corbusiers
- stellt ein Meisterwerk der menschlichen Schöpferkraft dar (Kriterium 1),
- hat während einer Zeitspanne einen beträchtlichen Einfluss auf die Entwicklung der Architektur (Kriterium 2),
- ist mit Ideen und künstlerischen Werken von außerordentlicher universeller Bedeutung verknüpft (Kriterium 6).