Aufnahmen in Stuttgart und Widerspruchsmöglichkeiten
Google befährt seit dem Jahre 2008 die Straßen der Städte und Gemeinden in Deutschland mit Fahrzeugen, auf denen sich Kameras befinden, um Straßenpanoramen für den Internetdienst Google Street View aufzunehmen. Es wird von dem Unternehmen beabsichtigt, die Bilder für jeden weltweit sichtbar ins Internet einzustellen. Die Ängste und Bedenken, die von Bürgerinnen und Bürgern geäußert werden, sind verständlich. So können Personen in einer kompromittierenden Situation aufgenommen oder Hauseigentümer, die das Erscheinungsbild ihres Grundstücks geheim halten wollen, plötzlich einer weltweiten Öffentlichkeit preisgegeben werden.
Google informiert künftig Öffentlichkeit über Kamerafahrten
Die Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder haben im November 2008 einen Beschluss gefasst, der die datenschutzrechtliche Bewertung von digitalen Straßenansichten im Internet thematisiert. Die obersten Aufsichtsbehörden sind sich einig, dass die Veröffentlichung von georeferenziert und systematisch bereit gestellten Bilddaten unzulässig ist, wenn hierauf Gesichter, Kraftfahrzeugkennzeichen oder Hausnummern erkennbar sind. Den betroffenen Bewohnern und Grundstückeigentümern ist zudem die Möglichkeit einzuräumen, der Veröffentlichung der sie betreffenden Bilder zu widersprechen und dadurch die Bereitstellung der Klarbilder zu unterbinden.
Nachdem Google zunächst nicht öffentlich bekannt gegeben hat, wo künftig Aufnahmen gefertigt werden, und auch die Widersprüche vor Veröffentlichung der Aufnahmen auf Schwierigkeiten stießen, hat es im April 2009 deutliche Fortschritte gegeben: In der Sitzung der Datenschutzaufsichtsbehörden in Schwerin haben die Vertreter von Google zugesagt, künftig die Öffentlichkeit über die geplanten Kamerafahrten zu informieren und Widersprüche Betroffener vor der Veröffentlichung von Bildern durch deren Unkenntlichmachung zu berücksichtigen.
Rechtliche Schritte
Ein grundsätzliches Aufnahmeverbot für das Stadtgebiet kann nicht von der Landeshauptstadt Stuttgart ausgesprochen werden. Die Landesregierung Rheinland-Pfalz lässt gerade stellvertretend für alle Bundesländer untersuchen, ob rechtliche Schritte gegen die Aufnahmen Aussicht auf Erfolg haben.
Unterbindung der Veröffentlichung eines bestimmten Bildes
Schriftliche Widersprüche können an
Google Germany GmbH
betr.: Street View
ABC-Straße 19
20354 Hamburg
gerichtet werden. Dabei sollte auch die genaue Anschrift der Wohnung und des Hauses angegeben werden, gegen dessen Veröffentlichung sich der Widerspruch richtet.
Zu beachten ist, dass der Widerspruch von jedem betroffenen Bürger selbst bei der Firma Google eingelegt werden muss.
Um allen Stuttgartern Bürgerinnen und Bürgern einen eventuellen Widerspruch zu erleichtern, finden Sie untenstehend ein Musterwiderspruchsschreiben.
Musterwiderspruch Google Street View (RTF - 14 KB)