Jugendberufshilfe

Die Jugendberufshilfe zielt darauf, jungen Frauen und Männern zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen sozialpädagogische Hilfen anzubieten, die ihre schulische oder berufliche Ausbildung, die Eingliederung in die Arbeitswelt und ihre soziale Integration fördern (§ 13 Sozialgesetzbuch VIII).

Die Aufgaben der Jugendhilfeplanung erstrecken sich im Bereich der Jugendberufshilfe von der Planung bedarfsgerechter neuer Angebote über die Weiterentwicklung von bestehenden Projekten und Programmen in enger Abstimmung mit den durchführenden Institutionen bis hin zur Prüfung von Teilnahmeanträgen im Programm 400+Zukunft.


Unterstützungsangebote der Jugendberufshilfe



Gremien / Vernetzung / Kooperation

  • Arbeitskreis "400+Zukunft" und "Sozialarbeit an beruflichen Schulen"
  • Kooperationsvereinbarung zum "Fördersystem u25" zwischen der Agentur für Arbeit, dem JobCenter u25 und dem Jugendamt
  • Steuerungsgruppe u25: Die Geschäftsführungen des JobCenters und der Agentur für Arbeit, die Arbeitsförderung, das Staatliche Schulamt und das Schulverwaltungsamt, die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer, das Jugendamt sowie die Stabsstelle für Integrationspolitik arbeiten hier mit dem Ziel zusammen, eine kommunale Verantwortungsgemeinschaft im Übergang Schule-Beruf zu bilden und abgestimmte Strukturen für erfolgreiche berufliche Übergänge für chancenarme Jugendliche zu schaffen


Aktuelle Entwicklungsthemen

  • Entwicklung von niederschwelligen Angeboten für Jugendliche, die eine der Zielgruppe angepasste Verbindung von Arbeiten und Lernen ermöglichen ("produktives Lernen")