Stuttgart

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Landesprogramm STÄRKE

Das Landesprogramm Stärke hat zum Ziel durch Stärkung der Elternkompetenzen, insbesondere der Erziehungskompetenz, Kinder zu stärken und ihre Entwicklungsmöglichkeiten zu verbessern. Das Programm enthält zwei Komponenten:
  • Die Ausgabe von Bildungsgutscheinen im Wert von 40 Euro an alle Eltern Neugeborener und
  • die Möglichkeit spezieller Unterstützung von Familien in besonderen Lebenssituationen, die auch mit häuslichen Beratungen verbunden werden können.

Landesprogramm Stärke - Logo

Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein im Wert von 40 Euro wird Eltern mit der Broschüre über die "STÄRKE-Kurse" und dem Elternbegleitbuch von Mitarbeiter/-innen der Beratungszentren des Jugendamts überreicht oder zugeschickt. Eltern geben ihn bei der Buchung eines Kurses ihrer Wahl beim Veranstalter ab. Dieser gewährt einen entsprechenden Gebührenerlass, das heißt bei Kursen mit einer Gebühr von 40 Euro fallen keine weiteren Gebühren an, bei Kursen mit höheren Gebühren wird der Gutscheinwert angerechnet. Der Veranstalter reicht den Gutschein mit der Unterschrift der Eltern bei der Stadt ein. Familien mit einer Bonuscard und Bafög-Empfänger werden bei der Teilnahme an allgemeinen Familienbildungveranstaltungen Gebühren, die 40 Euro übersteigen, erlassen. Dabei ist es notwendig, dass Sie Ihre gültige Bonuscard beziehungsweise den aktuellen Bafög-Bescheid beim Veranstalter vorlegen.

Welche Kurse können besucht werden?

  • Ein Grundkurs mit 4-mal 1,5 Stunden (8 Unterrichtseinheiten) zur Entwicklung von Kindern im ersten Lebensjahr,
  • vier Themenkurse aus den Bereichen Kommunikation in der Familie, Vater sein und Mutter sein, Väter in der Elternzeit, Entwicklungspsychologie, Kinderpflege, Ernährung, Bewegung oder
  • als Teilzahlung für einen breiter angelegten Elternkurs, dessen Themen sich auch auf Beziehungsthemen oder Fragen, die ältere Kinder betreffen, erstrecken dürfen.

Welche Kursangebote gibt es in Stuttgart?

Den Gutschein können Eltern in Stuttgart derzeit bei den Veranstaltern, die in der nachfolgenden Broschüre aufgelistet sind, einlösen:
Weitere Informationen zum Beispiel über Gebühren, Beginn der Kurse, sind bei den Trägern zu erfragen oder auf den jeweiligen Internetseiten der Träger beschrieben.

Darüber hinaus können sich Eltern bei weiteren Fragen zur Familienförderung an das Jugendamt wenden:


 

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