Förderung interkultureller Projekte und Veranstaltungen durch das Kulturamt
Das Kulturamt fördert kulturelle Aktivitäten, die das interkulturelle Zusammenleben in der Stadt bereichern. Die Förderung ist auf Vereine, Einrichtungen und Kulturschaffende begrenzt, die in Stuttgart arbeiten.
Veranstaltungsförderung
Die Förderung von kulturellen Einzelveranstaltungen von Stuttgarter Migrantenkulturvereinen, Arbeitskreisen und ähnlichen Organisationen erfolgt gemäß folgender Richtlinie:
Anträge müssen jeweils spätestens sechs Wochen vor der Veranstaltung gestellt werden. Dabei ist folgendes Formular zu verwenden:Projektförderung
Über die Förderung von ausgewählten, künstlerisch herausragenden Projekten von Migrantenvereinen und anderen interkulturellen Initiativen entscheidet ein Gremium, das zwei Mal im Jahr zusammen tritt.
- bis zum 15. April für Projekte, die vom 1. Juli bis 31. Dezember des laufenden Jahres beginnen.
- bis zum 15. Oktober für Projekte, die zwischen 1. Januar und 30. Juni des folgenden Jahres beginnen
Verwendungsnachweis
Nach Beendigung einer geförderten Veranstaltung oder eines geförderten Projekts muss ein Verwendungsnachweis auf diesem Vordruck des Kulturamts erfolgen
Förderung von fachspezifischen Projekten
Die Förderung von fachspezifischen Projekten erfolgt nach den Richtlinien des jeweiligen Bereichs
- Förderung von Film- und Medienprojekten
- Förderung der Heimatpflege durch die Stadt Stuttgart
- Kunstförderung durch das Kulturamt
- Literaturförderung durch das Kulturamt
- Musikförderung durch das Kulturamt
- Theaterförderung durch das Kulturamt
- Tanzförderung durch das Kulturamt
- Vereinsförderung durch das Kulturamt





