SPORTmobil

Sportgeräteverleih der Landeshauptstadt Stuttgart

Ob bei Spiel- und Sportfesten, Kindergeburtstagen, Jubiläen oder anderen Veranstaltungen: Das SPORTmobil des städtischen Amt für Sport und Bewegung garantiert Sport, Spiel und Spaß für jedermann und an jedem Ort. Es besteht aus einem bis unters Dach mit Sport- und Spielgeräten gefüllten Transportanhänger und einem zweiten mit Torwand und Basketballanlage. Die beiden Anhänger können im Set oder einzeln gegen ein geringes Entgelt für Veranstaltungen innerhalb Stuttgarts angemietet werden.

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Spielgeräteanhänger. Foto: Amt für Sport und Bewegung

Preise - Mietdauer und Mietgebühr pro SPORTmobil


Tagespreis (bis 24 Std.) 30 EUR
Wochenende (Fr.-Mo.) 50 EUR
Pauschale 2-4 Tage 50 EUR
Pauschale 5-7 Tage 75 EUR

Reservierung

Das SPORTmobil kann jeder für Veranstaltungen in Stuttgart anmieten, telefonische Terminabfrage unter
Telefon (0711) 216-59815
Fax (0711) 216-95-59815
E-Mail: sportmobil@stuttgart.de.

Die Abholung und Rückgabe erfolgt im STADION Festwiese, Talstraße 20, 70372 Stuttgart. Die Berechtigung, einen PKW mit Anhänger zu führen (Klasse BE), wird vorausgesetzt.


Ausleihkonditionen

  • Die SPORTmobile kann jedermann zum Einsatz innerhalb von Stuttgart einzeln oder als Set mieten. Die Abholung und Rückgabe erfolgt in der Regel iim STADION Festwiese, Talstraße 200, 70372 Stuttgart-Bad Cannstatt.
  • Abholung nur durch die im Vertrag genannte Person mit der erforderlichen Fahrerlaubnis (mind. FE-Kl. 3, BE, B für Zugfahrzeug mit zGM 1200 kg bis 2300 kg) und ausreichender Fahrpraxis mit Anhängern.
  • Zugfahrzeug mit mind. 1200 kg zulässiger Anhängelast gebremst und 13poliger Steckdose.
  • Nach Übergabe der SPORTmobile durch das Amt für Sport und Bewegung ist der Mieter für den Zustand und den Inhalt der SportMobile verantwortlich. Für Fehlbestände und Schäden haftet bis zur Rückgabe der SPORTmobile, der Mieter. Schäden, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, werden durch das Amt für Sport und Bewegung getragen.
  • Werden die SPORTmobile in einem sehr dreckigen Zustand zurückgegeben, erlaubt sich das Amt für Sport und Bewegung eine Reinigungsgebühr in Höhe von 50 EUR zu erheben. Bei zusätzlich größerer äußerer Verschmutzung der SPORTmobile behält sich das Amt für Sport und Bewegung vor, 100 EUR zusätzlich zu berechnen.