Ausleihkonditionen - SPORTmobil

  • Die SPORTmobile kann jedermann zum Einsatz innerhalb von Stuttgart einzeln oder als Set mieten. Die Abholung und Rückgabe erfolgt in der Regel iim STADION Festwiese, Talstraße 200, 70372 Stuttgart-Bad Cannstatt.
  • Abholung nur durch die im Vertrag genannte Person mit der erforderlichen Fahrerlaubnis (mind. FE-Kl. 3, BE, B für Zugfahrzeug mit zGM 1200 kg bis 2300 kg) und ausreichender Fahrpraxis mit Anhängern.
  • Zugfahrzeug mit mind. 1200 kg zulässiger Anhängelast gebremst und 13poliger Steckdose.
  • Nach Übergabe der SPORTmobile durch das Amt für Sport und Bewegung ist der Mieter für den Zustand und den Inhalt der SportMobile verantwortlich. Für Fehlbestände und Schäden haftet bis zur Rückgabe der SPORTmobile, der Mieter. Schäden, die auf normalen Verschleiß zurückzuführen sind, werden durch das Amt für Sport und Bewegung getragen.
  • Werden die SPORTmobile in einem sehr dreckigen Zustand zurückgegeben, erlaubt sich das Amt für Sport und Bewegung eine Reinigungsgebühr in Höhe von 50 EUR zu erheben. Bei zusätzlich größerer äußerer Verschmutzung der SPORTmobile behält sich das Amt für Sport und Bewegung vor, 100 EUR zusätzlich zu berechnen.

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Inhalte des SportMobils. Foto: Sportamt