Erneute Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften
Auslegungszeitraum: 20.01. - 20.02.2012
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und die Begründung mit Umweltbericht, jeweils vom 25. Juni 2010, lagen vom 3. September bis zum 4. Oktober 2010 öffentlich aus.
Aufgrund der vorgebrachten Anregungen wurde der Entwurf überarbeitet. Der Bebauungsplan und seine Begründung mit Umweltbericht vom 6. Oktober 2011 ersetzen den Bebauungsplanentwurf und seine Begründung mit Umweltbericht vom 25. Juni 2010. Im Wesentlichen wurde Folgendes geändert:
- das Maß der baulichen Nutzung im MK wurde reduziert
- die Baulinie entlang der Hauptstraße wird nur um 3 m zurückgenommen
- die Unterführung Sigmundtstraße wird beibehalten
- die Hauptstraße wird umgestaltet (Wegfall der Parktaschen und der Längsparker)
Mit dem Bebauungsplan sollen folgende Planungsziele erreicht werden:
- Aufwertung des öffentlichen Raums
Die Baulinien werden entlang der Haupt- und Robert-Koch-Straße gegenüber dem bisherigen Planungsrecht zurückgenommen. Dadurch kann eine Verbesserung für Fußgänger durch eine breitere Wegeführung mit Baumstandorten erreicht werden.
- Stärkung des Einzelhandels
Der Bereich entlang der Hauptstraße ist in der Konzeption "Einzelhandel und Zentren" als C-Zentrum mit überörtlicher Bedeutung dargestellt. Dieser definierte zentrale Versorgungsbereich in Vaihingen soll deshalb geschützt und gestärkt werden.
- Ausschluss von Vergnügungsstätten
Es soll vermieden werden, dass geeignete Flächen für Einzelhandelsbetriebe einen "Trading-Down-Effekt" erfahren. Bestimmte gewinnträchtigere Nutzungen (Vergnügungsstätten wie z. B. Spielhallen) sollen deshalb ausgeschlossen werden, um zu vermeiden, dass die Versorgungs-funktion des Bereichs verloren geht.
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Satzung über örtliche Bauvorschriften und die Begründung mit Umweltbericht sowie die weiteren wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden und Privaten zu den Themen Stadtklimatologie, Bodenschutz, Natur-, Wasser- und Immissionsschutz, Lärm- und Schadstoffprognose und Artenschutz liegen im oben genannten Zeitraum beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, Eberhardstraße 10 (Graf-Eberhard-Bau), EG, Zimmer 003, Planauslage, 70173 Stuttgart, während der Öffnungszeiten öffentlich aus.
Die DIN 4109, auf die in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans verwiesen wird, wird an gleicher Stelle zur Einsichtnahme bereitgehalten.
Die förmliche erneute Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB wird nur im Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung vorgenommen. Auskünfte werden dort gegeben. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen beim Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung schriftlich oder zur Niederschrift in der Planauslage vorgebracht werden. Über sie entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit dem Antrag Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben.