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Wer kann eingebürgert werden?
- Sie sind älter als 16 Jahre
- Sie halten sich mindestens acht Jahre rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland auf. Soweit Sie einen deutschen Realschulabschluss oder das deutsche Abitur besitzen, genügt bereits ein Aufenthalt von sechs Jahren.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt ohne Inanspruchnahme von Sozialleistung sichern bewiehungsweise besuchen eine Schule, machen eine Ausbildung oder studieren.
- Sie haben keine gravierenden Straftaten begangen
- Sie verfügen über gute Deutschkenntnisse und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland
- Sie vertreten die Werte und Ziele der Freiheitlich-Demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
- Sie sind bereit, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben (wird nicht verlangt bei Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Union und bei einigen weiteren Staaten)