Projekte im Rahmen des gemeinderätlichen Verfahrens
Die Ausschreibungen für das gemeinderätliche Verfahren werden jährlich aktualisiert. Die Förderschwerpunkte werden mit dem Gemeinderat abgestimmt.
Der Bewerbungszeitraum reicht von Mitte März bis Ende Mai. Die Auswahl der zu fördernden Projekte beschließt der Gemeinderat jeweils im Herbst.
Eine Förderung ist in zwei Teilbereichen möglich:
Ad-hoc-Projekte
Anträge zur Förderung kleinerer und kurzfristig notwendiger Projekte in einer maximalen Höhe von 2.500 Euro können das ganze Jahr über gestellt werden. Die förderfähigen Themenschwerpunkte für Ad-hoc Projekte entsprechen den Vorgaben für die Einzelprojektförderung im Rahmen des gemeinderätlichen Verfahrens.