Planverfahren und Planungsrecht
Um den Besonderheiten und der Bedeutung dieses Vorhabens gerecht zu werden, wurde ein offener städtebaulicher Architekten-/Investorenwettbewerb mit vorgeschaltetem Bewerberverfahren durchgeführt. Auslober des Wettbewerbs war die "Grundstücksverwaltung Europaplatz", wobei die städtebaulichen Zielsetzungen im Benehmen mit der Landeshauptstadt Stuttgart formuliert wurden.
Mit dem 1. Preis wurde das Konzept des Büros Project GmbH aus Esslingen bedacht, dass den Beitrag in Zusammenarbeit mit den Landschaftsarchitekten von Planstatt Senner erarbeitet hat.
Der Investor für die Punkthausbebauung ist die HKPE Hofkammer Projektentwicklung GmbH aus Ostfildern. Für die weiteren Maßnahmen innerhalb des Gesamtprojekts ist die
GWG Unternehmensgruppe Investor.
Die Ergebnisse des Wettbewerbs zur städtebaulichen Neuordnung dieses zentralen Bereichs bilden die Grundlage für das zu erstellende Planungsrecht und die anschließende Realisierung. Bereits parallel zur Überarbeitung des Wettbewerbsergebnisses wurde die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens vorbereitet und im Sommer 2008 beschlossen.
Als eine typische Maßnahme der Innenentwicklung wird der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Nach dem Aufstellungsbeschluss wurde die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durchgeführt.
Dies war gleichbedeutend mit dem Einstieg in einen Abstimmungsprozess, der noch nicht abgeschlossen ist. Dabei wird ebenfalls Wert darauf gelegt, die Arbeitskreise der Sozialen Stadt in den Prozess zu integrieren, und die Möglichkeit einzuräumen, sich mit Anregungen und Vorschlägen in die Weiterentwicklung der Planung einzubringen.

Modellfoto Europaplatz Fasanenhof, Möhringen. Quelle: LHSModellfoto Europaplatz Fasanenhof, Möhringen. Quelle: LHS
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