Termine/Fristen
Um eine termingerechte Bearbeitung Ihres Antrags gewährleisten zu können, ist dieser mindestens zwei Wochen vor dem geplanten Beginn der Straßenplatzbenutzung beim Amt für öffentliche Ordnung, Straßenverkehrsbehörde, Eberhardstraße 35, 70173 Stuttgart einzureichen.