Taxi- und Mietwagenkonzession

Die entgeltliche oder geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit einem Taxi oder Mietwagen ist genehmigungspflichtig. Diese Genehmigung wird maximal für die Dauer von 5 Jahren erteilt

Allgemeine Informationen

Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist die fachliche Eignung, die persönliche Zuverlässigkeit und die finanzielle Leistungsfähigkeit. Informationen über die Prüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung finden Sie unter www.stuttgart.ihk24.de.

Im Bereich der Stadt Stuttgart sind die Taxikonzessionen limitiert. Derzeit sind alle Konzessionen im Umlauf, so dass die Zuteilung einer entsprechenden Genehmigung vorerst nicht erfolgen kann. Allerdings wird eine Warteliste geführt.

Voraussetzungen für den antragstellenden Unternehmer

  • Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister
  • Führungszeugnis (beim Bürgerbüro zu beantragen)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt (Stuttgart + Wohnort)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkämmerei (Stuttgart + Wohnort)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
  • Eigenkapitalbescheinigung ggf. Zusatzbescheinigung
  • Fahrzeugschein
  • TÜV-Bericht für das jeweilige Fahrzeug (§ 29 StVZO i.V.m. § 41 BOKraft)
  • Eventuell Mietvertrag über Betriebssitz in Stuttgart

Voraussetzungen für die Führung der Geschäfte bestellte Person

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Führungszeugnis (beim Bürgerbüro zu beantragen)
  • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt (Stuttgart + Wohnort)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadtkämmerei (Stuttgart + Wohnort)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
  • Nachweis der fachlichen Eignung
  • Nachweis des Beschäftigungsverhältnisses

Die Stuttgarter Taxiordnung

Die Stuttgarter Taxiordnung gilt für Taxiunternehmer, die ihren Betriebssitz in Stuttgart haben und deren Fahrer. Sie regelt das Bereithalten von Taxen, die Ordnung auf den Taxistandplätzen sowie den Dienstbetrieb. Die Taxiordnung ist im Fahrzeug mitzuführen.
1/14 - Rechtsverordnung der Landeshauptstadt Stuttgart über das Taxigewerbe (PDF - 23 KB)

Der Taxitarif in Stuttgart

Der Taxitarif setzt sich aus festgelegten, aber relativ kompliziert zu berechnenden Sätzen zusammen. Die Fahrt ein- und derselben Strecke kostet selten zweimal genau gleich viel, denn es werden Wartezeiten - ob verkehrsbedingt oder andere - ebenfalls verrechnet. Die Taxitarifordnung enthält neben den Berechnungsgrundlagen für die Beförderungsentgelte auch Angaben zum Geltungsbereich. Außerdem wir und die Beförderungsbedingungen eingegangen.

Die Rechtsverordnung ist im Fahrzeug mitzuführen.
1/15 - Rechtsverordnung der Landeshauptstadt Stuttgart über Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen (PDF - 20 KB)

Verwandte Themen