Baugemeinschaften entwickeln sich nach einem eigenen Konzept und bedürfen zweckmäßiger Grundstücke, die je nach städtebaulicher Umgebung und Standortbedingungen besonderen Anforderungen unterliegen. Was aber für jede neu erschlossene Fläche am Stadtrand gilt, auf denen Umlegungsverfahren mit einem Vermarktungskonzept auf Parzellenbasis durchgeführt werden, wird auch bei der Innenentwicklung gelingen.
Baugemeinschaften können sich in Stuttgart grundsätzlich auf alle städtischen Grundstücke bewerben. Eine generelle Reservierung von Bauplätzen im gesamten Stadtgebiet ist bislang nicht vorgesehen. Der Killesberg mit der exklusiven Reservierung eines Baustreifens für Baugemeinschaften ist ein erstes zusammenhängendes Pilotgebiet, dem bei Erfolg weitere folgen sollen. Nach derzeitiger Vergabepraxis werden Grundstücke den Baugemeinschaften im Bieterverfahren zu gleichen Konditionen wie allen anderen Bauträgern und bei Nachweis einer tragfähigen Finanzierungsplanung angeboten.
Der Abschluss eines notariellen Kaufvertrages muss innerhalb von sechs Monaten nach Grundstücksvergabe erfolgen; unter Umständen ist eine zeitliche Verlängerung auf neun Monate möglich. Die Grundstücke sind dann innerhalb von 36 Monaten nach Vertragsabschluss zu bebauen und dem Wohnungsmarkt zuzuführen. Die Bauverpflichtung wird durch ein Wiederkaufsrecht zugunsten der Stadt abgesichert. Der Kaufpreis ist vier Monate nach Vertragsabschluss zur Zahlung fällig. Die Ausgestaltung des Vergabewegs steht nach höchstrichterlicher Entscheidung im Einklang mit dem EU-Recht.
Selbstgenutztes Wohneigentum kostengünstig planen und fördern
Bei allen Projekten sollte auf ein Kosten- und Qualitätsmanagement geachtet werden. Baukosten inklusive Baunebenkosten betragen je nach Gebäudekonzept, -qualität und Ausstattung zwischen 1.200 und 2.200 Euro/qm Wohnfläche brutto (ohne Tiefgaragenstellplatz und Außenanlagen). Das Betreuungshonorar für einen Architekten liegt je nach Leistungsumfang bei mind. 3-4% und maximal 10% der Baukosten. Die Relation zwischen Grundstücks- und Baukosten kann je nach Bodenrichtwert und Überbaubarkeit des Grundstücks zwischen 1:2 und 1:6 liegen. Grundstückskosten werden zusätzlich in die Wohnflächenkosten "eingepreist", reduzieren sich jedoch mit zunehmender Größe des Bauvorhabens, das heißt bei Mehrwohnungshäusern ist im Vergleich zu Reihenhäusern ihr Anteil an der Bruttowohnkosten geringer (z. B. bei innenstadtnaher Wohnlage und Bauweise bei einem Bodenrichtwert von 900 Euro/qm sind dieses ca. 400 Euro/qm).
Darüber hinaus steht die Programmkulisse der Wohnbauförderung auch den Baugemeinschaften bei Einhaltung der Fördervoraussetzungen und Kostenobergrenzen zur Verfügung. Beim Erwerb von Wohneigentum werden Paare und Alleinerziehende jeweils mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren vom Land und der Stadt unter bestimmten Voraussetzungen gefördert. Zum Beispiel kann eine Familie mit zwei Kindern aus dem städtischen Familienbauprogramm einen Baukostenzuschuss bis zu 24.000 Euro oder aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm ein zinsverbilligtes Darlehen bis zu 155.000 Euro erhalten. Im Einzelfall wird derzeit geprüft, wie die Richtlinien an die neue Zielgruppe weiter angepasst werden können. Weitere Informationen gibt es beim Amt für Liegenschaften und Wohnen.