Damit Abfall ordnungsgemäß verwertet, behandelt, transportiert, zwischengelagert oder beseitigt wird und nicht als "Wilder Müll" unkontrolliert in der Umwelt landet, ist das Amt für Umweltschutz als Abfallrechtsbehörde (Untere Verwaltungsbehörde) aktiv und vollzieht hier Weisungsaufgaben.

Müllablagerungen. Foto: Amt für UmweltschutzMüllablagerungen. Foto: Amt für Umweltschutz
Die Abfallrechtsbehörde ist u.a. zuständig für
- Transportgenehmigungen, Vermittlungsgenehmigungen
- die Anerkennung von Lehrgangsträgern
- wilden Müll auf Privatgrundstücken
- Altfahrzeuge ("Autowracks") auf privaten Grundstücken
- Anordnungen zur Entsorgung von Abfällen und Altfahrzeugen
- Altfahrzeug-, Gewerbeabfall, Altholz-, Nachweis-Verordnung
- Verbrennung pflanzlicher Abfälle sowie
- Bußgeldverfahren aus dem Abfallbereich.
Schwerpunkte der Tätigkeit
sind:
- die Bearbeitung von Anzeigen wegen wilder Abfallablagerungen und Altfahrzeugen
- die Einleitung von Bußgeldverfahren wegen umweltgefährdender Abfallbeseitigung
- die Erteilung von abfallrechtlichen Transportgenehmigungen sowie
- Überprüfung der Nachweisführung
- Überprüfung der Umsetzung der Verpackungsverordnung.
Nicht in den Zuständigkeitsbereich der Abfallrechtsbehörde fallen Fragen zu:
- Entsorgungsgenehmigungen
- Abfallbegleitscheinen sowie die Zuteilung von Betriebsnummer
- Freistellungen von der Nachweisführung für gefährliche Abfälle
- Notifizierungsverfahren für die Abfallverbringung ins Ausland
Ansprechpartner hierfür ist die
Sonderabfallagentur Baden-Württemberg GmbH (SAA)