Chancengleichheit und Frauenförderung

Grundlage und Arbeitsauftrag für den Themenschwerpunkt "Chancengleichheit und Frauenförderung" bildet Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes. Dort heißt es: "Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."

Grafik zum Thema Chancengleichheit und Frauenförderung

Frauen

  • stellen 52 Prozent der Bevölkerung, sind aber trotz des gesetzlichen Gleichheitsanspruchs in der Politik, Wirtschaft und öffentlichem Leben unterrepräsentiert. Sie bringen aber häufig zusätzliche Qualifikationen mit, die die Arbeit von Organisationen insgesamt bereichern.
  • verdienen im Durchschnitt 22 Prozent weniger, werden im Beruf seltener gefördert als Männer und sind zudem häufiger von Arbeitslosigkeit betroffen.
  • leisten den Hauptanteil bei der Kindererziehung, Pflege von Angehörigen und diversen gemeinnützigen Tätigkeiten in Vereinen und Stadtteilen.
  • sind häufiger als Männer körperlicher und seelischer Gewalt sowie geschlechtsspezifischer Erniedrigung ausgesetzt.

Trotz rechtlicher Gleichstellung ist die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in vielen Bereichen noch nicht realisiert. Die Stabsstelle für individuelle Chancengleichheit von Frauen und Männern der Landeshauptstadt Stuttgart zeigt im Arbeitsfeld "Frauenförderung" geschlechts- und gruppenspezifische Benachteiligungen auf und entwickelt in Zusammenarbeit mit anderen städtischen Ämtern und Institutionen Lösungsmöglichkeiten. Frauenförderung ist dabei als Querschnittsaufgabe zu verstehen, der je nach Problem- und Handlungsfeld besondere Bedeutung zukommt. Frauenförderung ist Teil der Gender Mainstreaming-Strategie.

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