Bildungs- und Teilhabeleistungen
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Bildungs- und Teilhabeleistungen in Stuttgart
Rückwirkend ab Januar 2011 erhalten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zusätzlich zu den monatlichen Leistungen des Jobcenters (Arbeitslosengeld II, Sozialgeld), der Familienkasse (Kinderzuschlag) oder des Sozialamts (Sozialhilfe, Wohngeld) auf Antrag auch die neuen Leistungen für "Bildung und Teilhabe".Leistungsberechtigt sind grundsätzlich Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen. Anträge können bei allen Zweig- und Außenstellen des Jobcenters abgegeben werden. Sozialhilfeempfänger und Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stellen ihren Antrag bei den Dienststellen des Sozialamts.
- Bildungsleistungen erhalten Schüler und Berufsschüler ohne Ausbildungsvergütung bis 25 Jahre. Die Leistungen umfassen Ausflüge, Klassenfahrten, Mittagessen, Schulmaterial, Schülerfahrkarte und Lernförderung.
- Teilhabeleistungen erhalten Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. Die Teilnahme an sportlichen, künstlerischen, kulturellen und sozialen Aktivitäten wird mit 10,00 € monatlich gefördert.
Hotline
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