Chancen und Pflichten für Arbeitslosengeld II Empfänger/innen

Sie erhalten Arbeitslosengeld II, sind erwerbsfähig und unfreiwillig untätig. Eine Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung ist aktuell und zeitnah nicht möglich. Unser vorrangiges Ziel bleibt immer Ihre Beschäftigung im regulären Arbeitsmarkt.
Nutzen Sie zwischenzeitlich die Chancen eines Zusatzjobs. Sie leisten damit eine wertvolle Arbeit für sich und für Stuttgart.

Ihre Vorteile:

  • Ihre Arbeit hat einen Wert. Sie erhalten eine Entschädigung pro Beschäftigungsstunde und eine eventuelle Fahrkostenerstattung zusätzlich zum Arbeitslosengeld II. Die Entschädigung beträgt in den ersten drei Monaten des Zusatzjobs 1,00 €/Std. und ab dem vierten Monat 1,50 €/Std.
  • Sie sind mit sinnvollen Tätigkeiten aktiv im Arbeitsmarkt integriert
  • Sie verbessern, erwerben und sichern Ihre individuellen Qualifikationen, Kenntnisse und Fertigkeiten
  • Bei variabler Arbeitsdauer von 15 bis zu 30 Std./Woche wird Ihre Möglichkeit zur Suche nach einer Arbeit oder Ausbildung nicht beeinträchtigt
  • Sie erhalten bei Bedarf zusätzliche Unterstützung und Beratung

Zusatzjobs werden nach Ihren individuellen Fähigkeiten und Erfordernissen mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner ausgestaltet. Sie sind zeitlich befristet und immer nachrangig gegenüber der Vermittlung in Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung. Zusatzjobs sind auch Ausdruck des Grundsatzes von Fordern und Fördern und der Ihnen zumutbare Beitrag als Gegenleistung für die Unterstützung durch die Solidargemeinschaft.

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