5000 Chancen: Häufig gestellte Fragen
1. Welche Voraussetzungen müssen Träger erfüllen?
Die Beschäftigungen müssen im öffentlichen Interesse liegen und zusätzlich sein. Die Ergebnisse der Tätigkeiten und Aufgaben müssen der Allgemeinheit und nicht den Interessen eines begrenzten Personenkreises dienen.Es dürfen keine regulären Arbeitsplätze verdrängt oder deren Neueinrichtung behindert werden. Die Arbeiten würden ohne Förderung nicht, nicht in diesem Umfang oder erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden. Pflichtaufgaben des öffentlichen Dienstes sind nicht zusätzlich. Wettbewerbsnachteile für bestehende privatwirtschaftliche Unternehmen am Markt müssen ausgeschlossen sein.
2. Was muss ich tun, um einen Zusatzjob zu bekommen?
Sie müssen einen Antrag bei Ihrem zuständigen Jobcenter stellen.3. Wie viele Stunden dürfen Personen mit einem Zusatzjob arbeiten?
Bei einer variablen Arbeitszeit darf zwischen 15 und 30 Stunden pro Woche gearbeitet werden.4. Wie lange kann eine Person mit einem Zusatzjob bei einem Träger arbeiten?
6 bis 12 Monate.5. Kann die Einsatzdauer verlängert werden? Kann im Anschluss eine andere Person eingestellt werden?
Grundsätzlich sind Verlängerungen über 12 Monate nicht möglich. Andere Personen können nach Maßnahmeende eingestellt werden.6. Kann ich eine Bewerberin/einen Bewerber ablehnen?
Ja.7. Wird mir dann erneut jemand benannt?
Ja, wenn es eine/n weitere/n geeignete/n Bewerber/in gibt.
8. Wer bezahlt was?
Die Mehraufwandsentschädigung für die ersten drei Monate von 1,00 EUR pro geleisteter Beschäftigungsstunde plus die Fahrkosten werden dem Träger vom Jobcenter erstattet. Ab dem vierten Monat übernimmt der Träger die Mehraufwandsentschädigung von 1,50 EUR/Std., plus Fahrkosten und eventuell anfallende Kosten für Arbeitskleidung.9. Haben Personen mit einem Zusatzjob Urlaubsanspruch?
Ja, 2 Tage pro Monat, analog Bundesurlaubsgesetz,ohne Mehraufwandsentschädigung.


