Eingliederungsleistungen

Wenn eine Vermittlung in Arbeit oder Ausbildung nicht sofort gelingt, gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten:

  • Bewerbungshilfen und finanzielle Hilfen bei der
  • Aufnahme einer Arbeit bzw. Ausbildung
  • Vermittlung von Zusatzjobs
  • Teilnahme an Qualifizierungs- und Trainingsmaßnahmen
  • Förderung der beruflichen Weiterbildung
  • Eingliederungszuschüsse
  • Förderung von Arbeitsverhältnissen nach § 16e SGB II
Ihr persönlicher Ansprechpartner wählt und vereinbart mit Ihnen die geeigneten Maßnahmen und überprüft in regel­mäßigen Abständen, ob die gesteckten Ziele erreicht werden.

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