Photovoltaik
Durch die stark gesunkenen Modulpreise für Photovoltaik-Anlagen hat sich die Nachfrage von Investoren nach städtischen Dachflächen stark erhöht. Mit der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz garantierten Einspeisevergütung lassen sich die Photovoltaik-Anlagen heutzutage mit Gewinn betreiben. Deshalb hat der Gemeinderat hat am 30. März 2010 eine neue Vorgehensweise der Stadt zum Bau von Photovoltaikanlagen beschlossen.
Stadteigene Anlagen:
Neubauten, die keine Verschattung aufweisen und auch sonst keine baulichen bzw. nutzerabhängigen Einwände bestehen, werden mit einer stadteigenen PV-Anlage ausgerüstet. Auch bei Sanierungen von Dachflächen werden kommunale Anlagen errichtet, sofern das Gebäude und der Standort geeignet sind. Die systematische Untersuchung aller Dachflächen wird vom Amt für Umweltschutz durchgeführt. Stuttgart setzt damit eine der geplanten Maßnahmen zur Erreichung der angestrebten CO2-Einsparungen um.
Solardachbörse:
Dachflächen, die genügend Lastreserven besitzen und nicht mit stadteigenen Anlagen ausgestattet werden, stehen in einer Dachbörse externen Investoren zur Verfügung. Diese Dachflächen stehen in den nächsten Jahren nicht zur Sanierung an und haben eine geprüfte Statik. Für das Dach fertigt das Amt für Umweltschutz eine Beschreibung, die in der Solardachbörse der Wirtschaftsförderung der Region Stuttgart (
www.solardachboerse.region-stuttgart.de) eingestellt wird. Interessierte Investoren senden die Bewerbungen für die Dachflächen ans Amt für Umweltschutz, das dann einen Besichtigungstermin und den Abschluss des Gestattungsvertrags veranlasst. Anschließend erfolgt die Realisierung der Anlage durch den externen Investor.
Dachflächen werden auch an gemeinnützige Vereine unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Gefördert werden damit insbesondere Einrichtungen, die einen starken Bezug zu dem Gebäude haben und dieses auch nutzen (z.B. Schulvereine).


