Häufige Fragen zur Oberbürgermeisterwahl

Wie lange dauert die Amtszeit des Oberbürgermeisters?

Die Amtszeit von acht Jahren beginnt nach § 42 Abs. 3 der Gemeindeordnung (GemO) mit dem Tag des Amtsantritts und endet nach acht Kalenderjahren mit Ablauf des Tages, der nach dem Datum einen Tag vor dem Amtsantritt liegt.

Wann findet die nächste Oberbürgermeisterwahl statt?

Nach § 47 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) muss die Oberbürgermeisterwahl frühestens drei Monate und spätestens einen Monat vor dem Ablauf der Amtszeit des Oberbürgermeisters durchgeführt werden. Die zweite Amtszeit des amtierenden Stuttgarter Oberbürgermeisters Dr. Wolfgang Schuster endet mit Ablauf des 6. Januar 2013. Entsprechend muss die Oberbürgermeisterwahl zwischen dem 6. Oktober und dem 6. Dezember 2012 stattfinden. Der Gemeinderat hat den 7. Oktober 2012 als Wahltag für die Oberbürgermeisterwahl bestimmt. Für den Fall, dass eine Neuwahl (2. Wahlgang) erforderlich sein sollte, weil keine Bewerberin/kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält, findet diese am 21. Oktober 2012 statt.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Kandidatur zur Oberbürgermeisterwahl?

Nach § 46 Abs. 1 der Gemeindeordnung (GemO) können Deutsche und Unionsbürger/innen, die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, zum Oberbürgermeister / zur Oberbürgermeisterin gewählt werden. Die Bewerber/innen müssen am Wahltag das 25., dürfen aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben und müssen die Gewähr bieten, dass sie jederzeit für die freiheitliche und demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten. Die Bewerber/innen müssen nicht Bürger der Gemeinde sein. Nicht wählbar sind Bewerber/innen, bei denen einer der Gründe vorliegt, die nach § 28 Abs. 2 GemO zum Ausschluss von der Wählbarkeit führen. Bewerbungen zur Oberbürgermeisterwahl müssen nach § 10 Abs. 3 des Kommunalwahlgesetzes (KomWG) in Stuttgart von 250 Wahlberechtigten unterzeichnet werden (Ausnahme: Amtsinhaber) und sind nach § 10 Abs. 1 KomWG erst ab dem ersten Tag nach Erscheinen der Stellenausschreibung möglich. Die Bewerbungsfrist für die Hauptwahl beginnt am 21. Juli 2012 und endet am 10. September 2012.