Deponie Einöd - mineralische Abfälle

Der Eigenbetrieb AWS Abfallwirtschaft Stuttgart betreibt zur Entsorgung von mineralischen Abfällen mit der Deponie Einöd in Stuttgart-Hedelfingen einen zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb, der mineralische Abfälle der Deponieklasse I und II annimmt.

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Wer kann anliefern und was ist zu beachten?

Gewerbliche Abfallerzeuger:

Vom Abfallerzeuger oder Anlieferer ist in Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb AWS Abfallwirtschaft Stuttgart ein Entsorgungsgenehmigungsverfahren (nicht gefährliche Abfälle) oder ein Entsorgungsnachweisverfahren (gefährliche Abfälle) gemäß den Bestimmungen der Nachweisverordnung durchzuführen. Eine Freigabe des Eigenbetriebs AWS muss vor der Anlieferung auf der Deponie vorliegen.

Privatpersonen und Kleingewerbetreibende (Kleinmengen):

Privatpersonen und Kleingewerbetreibende können Kleinmengen bis zwei Tonnen an mineralischen Abfällen (asbesthaltige Abfälle, Bauschutt sowie Boden) direkt auf der Deponie Einöd ohne Nachweisverfahren oder vorhergehende Genehmigung gegen Barzahlung zu den Öffnungszeiten anliefern.

Was kann angeliefert werden?

Mineralische Abfälle der Deponieklasse I und II (Zuordnung je nach Schadstoffbelastung der Abfälle) nach den Zuordnungskriterien und Anlieferungsbedingungen der Abfallablagerungsverordnung beziehungsweise Deponieverordnung.

Beispiele mineralischer Abfälle in folgende Stoffgruppen unterteilt:
Stoffgruppen Deponieklasse I und II Abfallstoffe
Verunreinigter Bodenaushub Baggergut, Bodenaushub von verunreinigten Standorten et cetera
Mineralische Schlämme Schlämme aus Abwasserbehandlungen und Produktionsprozessen, Schlämme aus Sanierung von Böden, Bohrschlämme et cetera, Wassergehalt maximal 30 Prozent
Sonstige mineralische Abfälle

 
Asbesthaltige Abfälle, Bauschutt, Betonabbruch, Gießereisande, Gießformen, Schlacken, Strahlmittelabfälle, Straßenaufbruch, Straßenkehricht et cetera
Stoffgruppen Deponieklasse II Abfallstoffe
Grenzwertige mineralische Abfälle Abfälle, die aufgrund ihrer Schadstoffbelastung oder Beschaffenheit noch in der Deponieklasse II abgelagert werden können, jedoch besondere Anforderungen an Deponierung und Behandlung stellen

Darüber hinaus werden auch Kleinmengen an unbelastetem Bauschutt und Boden (nur mineralische Stoffe ohne Holz, Kunststoffe oder Papierreste) sowie Kleinmengen an asbesthaltigen Abfällen angenommen. Das Merkblatt zur Asbestentsorgung ist hierbei zu beachten.
Mineralwolle (Dämmmaterial et cetera) kann auf der Deponie Einöd nicht angenommen werden, da dieses Material eine sehr geringe Raumdichte hat und zu hohen Setzungen führt. Dieses Material kann im Stadtgebiet bei privaten Entsorgern angeliefert werden.

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Fotos AWS

Beschaffenheit des Materials

Die Beschaffenheit des Materials ist in der Betriebsordnung der Deponie Einöd geregelt. Allgemein müssen die Abfälle stichfest sein (Flügelscherfestigkeit größer / gleich 25 Kilonewton / Quadratmeter), dürfen nicht stauben und die Kantenlänge / Stückgröße darf 0,2 Meter nicht überschreiten. Die Zuordnungskriterien der Deponieklassen müssen dabei eingehalten werden.
Für die Anlieferung von asbesthaltigen Abfällen gelten besondere Regelungen, die im Merkblatt zur Asbestentsorgung zusammengefasst sind. Bei Bedarf kann spezielles Verpackungsmaterial für Asbest (big bags) auf der Deponie Einöd gekauft werden.

Formular grundlegende Charakterisierung

Nach § 8 Absatz 1 der Deponieverordnung (DepV) hat der Abfallerzeuger, bei der Sammelentsorgung der Transporteur, dem Deponiebetreiber rechtzeitig vor der ersten Anlieferung die grundlegende Charakterisierung des Abfalls mittels des von der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) zur Verfügung gestellten Formulars vorzulegen.
Eine Entsorgung ohne diese Angaben und darin geforderten Nachweise/ Unterlagen ist rechtlich nicht zulässig.
Die grundlegende Charakteresierung ist Grundlage dafür, ob der Abfall wie beantragt abgelagert werden kann.
Die Analysen sind grundsätzlich im kompletten Umfang der Tabelle 2 des Anhangs 3 der DepV vorzulegen.

Ort und Öffnungszeiten

Ort und Öffnungszeiten der Deponie Einöd entnehmen Sie bitte dem Link "Deponie Einöd" oder den Daten unter  "zugeordnete Adresse".

Fragen?

Bei Fragen zu allgemeinen Annahmekriterien, Entsorgungsnachweisverfahren, Entsorgungsgenehmigungen, Schadstoffklassen, Preisen, Abfällen zur Verwertung wenden Sie sich an Herr Wiedmann (AWS-4.12).
Bei speziellen Fragen zur Annahme von asbesthaltigen Abfällen, Bereitstellung von Verpackungen und Schutzausrüstung sowie zu Öffnungszeiten wenden Sie sich an Herr Vieth (AWS-4.24).

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