Vom Abfallerzeuger oder Anlieferer ist in Zusammenarbeit mit dem Eigenbetrieb AWS Abfallwirtschaft Stuttgart ein Entsorgungsgenehmigungsverfahren (nicht gefährliche Abfälle) oder ein Entsorgungsnachweisverfahren (gefährliche Abfälle) gemäß den Bestimmungen der Nachweisverordnung durchzuführen. Eine Freigabe des Eigenbetriebs AWS muss vor der Anlieferung auf der Deponie vorliegen.
Privatpersonen und Kleingewerbetreibende können Kleinmengen bis zwei Tonnen an mineralischen Abfällen (asbesthaltige Abfälle, Bauschutt sowie Boden) direkt auf der Deponie Einöd ohne Nachweisverfahren oder vorhergehende Genehmigung gegen Barzahlung zu den Öffnungszeiten anliefern.
| Stoffgruppen Deponieklasse I und II | Abfallstoffe |
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| Verunreinigter Bodenaushub | Baggergut, Bodenaushub von verunreinigten Standorten et cetera |
| Mineralische Schlämme | Schlämme aus Abwasserbehandlungen und Produktionsprozessen, Schlämme aus Sanierung von Böden, Bohrschlämme et cetera, Wassergehalt maximal 30 Prozent |
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Sonstige mineralische Abfälle
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Asbesthaltige Abfälle, Bauschutt, Betonabbruch, Gießereisande, Gießformen, Schlacken, Strahlmittelabfälle, Straßenaufbruch, Straßenkehricht et cetera |
| Stoffgruppen Deponieklasse II | Abfallstoffe |
| Grenzwertige mineralische Abfälle | Abfälle, die aufgrund ihrer Schadstoffbelastung oder Beschaffenheit noch in der Deponieklasse II abgelagert werden können, jedoch besondere Anforderungen an Deponierung und Behandlung stellen |