Das Wohngeld hilft Mietern und Inhabern von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen, die Wohnkosten zu tragen. Seit 1. Januar 2009 gibt es spürbare Leistungsverbesserungen, so dass bisherige Wohngeldempfänger mehr Wohngeld erhalten. Zusätzlich vergrößert sich der Kreis der Berechtigten deutlich. Seit 1. Januar 2011 ist der bis dahin bei der Miete berücksichtigte pauschale Zuschlag für Heizkosten entfallen. Durch diese Änderung kann sich ein geringeres Wohngeld ergeben.
Anträge können schriftlich gestellt und bei jeder Wohngeldstelle oder auch bei jedem Bezirksamt und beim Sozialamt abgegeben werden.
Eine Übersicht über die Wohngeldstellen:
Die Öffnungszeiten der Wohngeldstellen mit Anfahrtsbeschreibung finden Sie auch hier:
Weitere Informationen:
Conditions
Es gelten Höchstgrenzen für das Einkommen und die zuschussfähige Miete
bzw. Belastung für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer.