Daseinsvorsorge aus Sicht der EU
Deutschland
In Deutschland werden und wurden viele Leistungen der Daseinsvorsorge traditionell von Kommunen und Gebietskörperschaften angeboten: Versorgung mit Wasser, Strom und Gas, öffentlicher Personennahverkehr und Entsorgung. In vielen Bereichen klassischer Daseinsvorsorge hat die Europäische Union schon Märkte liberalisiert, etwa den Strom- und Gasbinnenmarkt oder die Telekommunikation. Dadurch konnten auch Preise gesenkt werden. Momentan ist der öffentliche Nahverkehr in der Diskussion.
Im Gegensatz zu anderen Ländern in der EU haben wir eine starke, im Grundrecht verankerte kommunale Selbstverwaltung mit einer umfassenden Daseinsvorsorge. Der Begriff Daseinsvorsorge hat nach dem zweiten Weltkrieg einen Bedeutungswandel erfahren und zu einem massiven Aufgabenzuwachs der Kommunen geführt.
EU
Auf der EU-Ebene herrscht eine andere Sichtweise über das Thema Daseinsvorsorge. Da nur wenige Staaten der EU den Begriff der kommunalen Selbstverwaltung und der Daseinsvorsorge wie wir kennen, spricht die EU viel allgemeiner von "Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen oder nicht-wirtschaftlichen Interesse". Grundsätzlich fallen alle Dienstleistungen - insbesondere die wirtschaftlichen - unter das EU-Wettbewerbsrecht. Dienstleistungen von allgemeinem nicht-wirtschaftlichen Interesse wie Innere Sicherheit, Justiz und Bildung sind davon ausgenommen. In vielen Bereichen der Daseinsvorsorge ist aber die Zuordnung nicht so klar, was immer wieder zu Unsicherheiten führt. Unter diesen Vorzeichen hat sich die Diskussion entwickelt, ob die Leistungen der Daseinsvorsorge unter das Wettbewerbsgebot der EU fallen und ausgeschrieben werden müssen oder ob hier besondere Regelungen greifen müssen. Dabei stellen sich hier die Fragen, wie die nächsten Schritte der EU aussehen, wie die Kommunen darauf reagieren und wie Stuttgart sich einbringt.


