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Duales System

Der städtische Eigenbetrieb AWS Abfallwirtschaft Stuttgart informiert über die Aufgabe der Duales System Deutschland GmbH.

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Aufgabe des Dualen Sytems Deutschland GmbH

Die gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Dualen Systems ist die Verpackungsverordnung vom 12. Juni 1991 in ihrer geänderten Fassung von 2008. Entsprechend der gesetzlichen Vorgaben organisiert die Duales System Deutschland GmbH (DSD) zusammen mit inzwischen neun weiteren dualen Systemen privatwirtschaftlich die Sammlung und Sortierung gebrauchter Verkaufsverpackungen sowie deren Zuführung zur Verwertung.

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Sammelsysteme

Die Verpackungsverordnung fordert bei der Wertstofferfassung eine Anpassung an vorhandene kommunale Sammelsysteme. Aus diesem Grund gibt es bundesweit verschiedene Sammel- und Sortiersysteme. Zwei Grundtypen lassen sich bei der Entsorgung gebrauchter Verkaufsverpackungen unterscheiden: das Hol- und das Bringsystem.

Beim Holsystem werden die in der Gelben Tonne oder im Gelben Sack gesammelten Verpackungen aus Kunststoffen, Verbunden, Aluminium und Weißblech von den Entsorgungspartnern des Dualen Systems direkt bei den einzelnen Haushalten abgeholt. Auch Papier wird in manchen Orten per Holsystem entsorgt.

Beim Bringsystem werden die gesammelten Verpackungen von den Verbrauchern zu Wertstoffhöfen oder Wertstoffcontainern, die in der Umgebung der Haushalte aufgestellt sind, gebracht. Glas - nach Farben getrennt - und Pappe/Papier/Karton werden überwiegend auf diese Weise erfasst.

In regelmäßigen Abständen werden die Sammelgefäße von den Entsorgungspartnern des Dualen Systems entleert beziehungsweise abgeholt und zu Sortier- oder Aufbereitungsanlagen gebracht. Allein für Leichtverpackungen gibt es rund 320 Sortieranlagen, in denen nach Getränkekartons, Aluminium, Weißblech und Kunststoffen (in der Regel unterteilt in Hohlkörper, Folien, Styropor und Mischkunststoffe) getrennt wird.

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Zuführung zur Verwertung

Die Entsorgungsunternehmen vermarkten die sortierten Wertstoffe und melden die Wertstoffmengen an die sogenannten Abnahme- und Verwertungsgarantiegeber weiter, die die stoffliche Verwertung nachweisen. Materialien, die die Entsorger nicht selbst vermarkten, werden von den Garantiegebern der Verwertung zugeführt.

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Finanzierung

Die Entsorgungsleistungen der dualen Systeme werden über die Lizenzentgelte finanziert. Die Lizenzentgeltstruktur berücksichtigt die tatsächlich anfallenden Entsorgungskosten und richtet sich nach dem verwendeten Material, dem Gewicht sowie der Stückzahl.

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Nachweispflicht

Die Verpackungsverordnung schreibt für alle Verpackungsmaterialien Verwertungsquoten vor. Im jährlich zu erbringenden Leistungsnachweis, dem sogenannten Mengenstromnachweis, belegt das Duale System den Landesumweltministerien die ordnungsgemäße Erfassung, Sortierung und Verwertung der Verpackungen.

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