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Elektro- und Elektronikschrott

Ein Gesetz regelt jetzt die Entsorgung von Altgeräten. Seit dem 24. März 2006 dürfen auch kleine Elektro-Geräte wie elektrische Zahnbürsten und MP3- Player nicht mehr zusammen mit dem Restmüll in der grauen Tonne entsorgt werden, sondern müssen getrennt über kommunale Sammelstellen erfasst werden. Die Abgabe ist dabei immer kostenfrei.
Mit diesem kleinen persönlichen Aufwand leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz: Sie helfen mit, dass wertvolle Rohstoffe recycelt und Ressourcen gespart werden können.
Außerdem tragen Sie dazu bei, den Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich zu verringern. Elektro-Altgeräte gehören bisher zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung des Hausmülls mit Blei, Cadmium und Quecksilber.

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Das Elektro-Gesetz unterscheidet fünf Gerätegruppen

  • Gruppe 1: Haushaltsgroßgeräte (z.B. Backöfen, Geschirrspüler, Herde, Mikrowellen, Waschmaschinen usw.) und automatische Ausgabegeräte (z.B. Getränkeautomaten, Geldautomaten usw.)
  • Gruppe 2: Gefrierschränke, Kühlgeräte und ölhaltige Radiatoren
  • Gruppe 3: Informations- und Kommunikationsgeräte (z.B. Computer, Drucker, Notebooks , Mobil-/Telefone usw.) und Unterhaltungselektronik (z.B. CD- Player , CD-Recorder, Fernseher, Radio, HiFi-Anlagen, Verstärker, Videogeräte usw.)
  • Gruppe 4: Gasentladungslampen (Energiesparbirnen), Leuchtstoffröhren, Natriumdampflampen
  • Gruppe 5: Haushaltskleingeräte (z.B. Bügeleisen, Eierkocher, Föhne, Rauchmelder, Staubsauger, Thermostate, Toaster, Uhren usw.), elektrische Werkzeuge (z.B. Bohrer, Nähmaschinen usw.), Spielzeug (z.B. elektrische Eisenbahnen und Videospiele usw.), Sport- und Freizeitgeräte (z.B. elektrische Schrittmesser, elektrische Dartspiele usw.) und hygienisch unbedenkliche Medizingeräte (z.B. Blutdruckmessgeräte usw.)
Alle Neugeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, werden seit August 2005 mit einem speziellen Symbol gekennzeichnet (durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern).

Weitere Informationen finden Sie auch in der Publikation "Wohin mit Elektro- und Elektronikschrott".

E-Schrott Gerätegruppe 3Vergrößern E-Schrott Gerätegruppe 4 (Großansicht)Vergrößern E-Schrott Gerätegruppe 5 (Großansicht)VergrößernFotos AWSFotos AWS

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Informationen zu Energiesparlampen

Mit dem "Aus" der Glühbirne werden zukünftig in deutschen Haushalten und Betrieben immer mehr Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren (sogenannte Gasentladungslampen) für Licht sorgen. Aufgrund ihres im Vergleich zur herkömmlichen Glühlampe geringen Stromverbrauchs und ihrer langen Lebensdauer helfen sie, Klima und Umwelt zu schonen. Im Gegensatz zur Glühlampe können die Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren allerdings nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden, da sie in geringen Mengen Schadstoffe enthalten. So wird sichergestellt, dass Rohstoffe wie das Glas der Lampen nicht verloren gehen und die Schadstoffe fachgerecht entsorgt werden. Großverbraucher von Energiesparlampen und Leuchtstoffröhren recyceln inzwischen 90 Prozent der genutzten Lampen. Lampen aus Privathaushalten finden leider wesentlich seltener den Weg zurück in den Wertstoffkreislauf, weil die Notwendigkeit vielen nicht bewusst ist. Nutzen Sie daher die hierfür zur Verfügung stehenden Sammelstellen. Näheres zum Entsorgungsweg unter www.lightcycle.de.

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Service für Stuttgarter Haushalte

Nach wie vor werden
  • sperrige Elektro-/Elektronik-Altgeräte wie Bildschirme und Fernseher, E-Herde und Kühlschränke vom städtischen Eigenbetrieb AWS Abfallwirtschaft Stuttgart kostenlos abgeholt
    Anmeldung zur Sperrmüllabholung (neues Fenster) oder
  • können zusammen mit anderen Elektro-/Elektronik-Altgeräten zu einem der Wertstoffhöfe gebracht werden.
  • Für Informations- und Telekommunikationsgeräte und Geräte der Unterhaltungselektronik (Gerätegruppe 3) sowie Kleingeräte aus Haushalt, Werkstatt, Sport, Spiel, Freizeit und Medizin (Gerätegruppe 5) steht neben den Wertstoffhöfen außerdem die Zentrale des Eigenbetriebs AWS zur Verfügung.

E-Schrott Gerätegruppe 2Vergrößern E-Schrott Gerätegruppe 3 (Großansicht)VergrößernFotos AWSFotos AWS

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Service für Stuttgarter Gewerbebetriebe

Soweit die Beschaffenheit und Menge der in Gewerbebetrieben anfallenden Altgeräte mit den in privaten Haushalten anfallenden Altgeräten vergleichbar sind, können diese ihre Altgeräte in haushaltsüblichen Mengen ebenfalls kostenlos auf den Wertstoffhöfen abgeben. Die Entsorgung größerer Stückzahlen erfolgt außerhalb der durch das Elektro-Gesetz festgelegten Verfahren.

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Städtische Sammelstelle für Gewerbebetriebe

Gewerbebetriebe, die Altgeräte aus privaten Haushalten zurücknehmen, können an Stelle der Endnutzer die gesammelten Geräte über eine gesonderte, städtische Sammelstelle (nicht Wertstoffhöfe) abgeben. Dabei ist die Herkunft der Altgeräte über einen Sammelnachweis zu belegen. Auskünfte über die Modalitäten können über den AWS-Kundenservice unter der Hotline
+49 711 216-88700 (Kundenberatung)
erfragt werden.

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Fragen?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den AWS-Kundenservice unter der Hotline
+49 711 216-88700 (Kundenberatung)
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