Bereitstellung von Grüngut
Das Grüngut muss wie bisher am Abfuhrtag bis 6:45 Uhr bereitgestellt sein.
Äste und Stämme, die maximal 1,5 Meter lang und nicht dicker als 10 Zentimeter sein dürfen, müssen mit verrottbaren Schnüren (Baumwolle oder Hanf) gebündelt werden. Ungebündeltes Grüngut darf nur in speziellen Papiersäcken bereitgestellt werden, die es von Oktober bis April in allen Bezirksrathäusern sowie Einzelhandelsgeschäften zu kaufen gibt. Eine Liste der Verkaufsstellen der städtischen Grüngutsäcke geordnet nach Stadtteilen finden Sie unter Publikationen auf dieser Themenseite.