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Landeshauptstadt Stuttgart

Kinderbetreuung

Kindertagespflege in Stuttgart

Die Stadt Stuttgart unterstützt Eltern bei der Kindertagesbetreuung und sorgt mit ihrem Kooperationspartner für die notwendige Qualifizierung der Kindertagespflegepersonen.

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Was ist Kindertagespflege?

Die Kindertagespflege ist neben den Kindertageseinrichtungen ein wichtiger Baustein der Kinderbetreuung. Beide Betreuungsformen haben den gesetzlichen Auftrag der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern (§ 22 Abs. 3 SGB VIII). 

Die Betreuung erfolgt im Haushalt einer Kindertagespflegeperson, in angemieteten Räumen oder im Haushalt der Eltern. Tagesmütter und Tagesväter können bis zu 5 Kinder gleichzeitig betreuen. Auch ein Zusammenschluss von mindestens 2 Kindertagespflegepersonen zu einer so genannten Großtagespflege mit einer Betreuung von bis zu 9 Kindern gleichzeitig ist möglich.

Die Kindertagespflege auf einen Blick

  • Gleichrangiges Angebot zu einer Betreuung in einer Kita
  • Betreuung von Kindern bis 14 Jahren möglich, vorwiegend für Kinder von 0 bis 3 Jahren
  • Betreuung in einer Kleingruppe mit einer festen Bezugsperson
  • Familienähnliche Strukturen
  • Flexibles Betreuungsangebot in Absprache mit der Kindertagespflegeperson
  • gemeinsame Betreuung eigener und fremder Kinder möglich
  • Auch ergänzendes Angebot zur Kita oder Schule
  • Unterstützt aktiv die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit

Anträge und Merkblätter zum Download

Online-Service

Sie können die Förderung auf Kindertagespflege online beantragen.

Jugendamt

Unterhaltsvorschusskasse, Kindertagespflege

Symbolbild Organisations-Kontakt

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Bildnachweise

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