Landesfamilienpass
Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, also auch ausländische Familien, derzeit insgesamt 20-mal im Jahr unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.
Die Einrichtungen sind im Gutscheinheft erwähnt.
Weitere Informationen
Der Landesfamilienpass kann beantragt werden:
- innerhalb Stuttgarts in jedem Bürgerbüro
- Zur Online-Bestellung des Landesfamilienpass
Weitere Informationen finden Sie unter
Voraussetzungen
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit nur einem Elternteil, die mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindestens 50 v.H. Erwerbsminderung
- Personalausweis/Reisepass
- Familien, die Hartz IV bzw. kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben. Eine Online-Beantragung ist in diesen Fällen nicht möglich!

