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Landesfamilienpass

Mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, also auch ausländische Familien, derzeit insgesamt 20-mal im Jahr unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.

Die Einrichtungen sind im Gutscheinheft erwähnt.

 

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Der Landesfamilienpass kann beantragt werden:

Weitere Informationen finden Sie unter

Conditions

 

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