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Fahrrad

Fragen rund ums Fahrradfahren in Stuttgart

Was, wie, wann, wo? Auf dieser Seite haben wir Ihnen Antworten auf die häufigsten Fragen rund um das Thema Fahrradfahren in Stuttgart zusammengestellt. Der Fragenkatalog wird nach und nach ausgebaut und der sich verändernden Radinfrastruktur angepasst.

In und um Stuttgart gibt es etliche Kilometer Radweg, die es zu entdecken gibt. Doch Radweg ist nicht gleich Radweg.

Welche Radwege gibt es?

Was umgangssprachlich oft als Radweg bezeichnet wird, ist nicht immer ein Radweg. Neben dem reinen Radweg gibt es noch verschiedene Formen von sogenannten Radverkehrsanlagen. Diese unterscheiden sich baulich, durch Markierungen oder durch die Beschilderung. Bei Radverkehrsanlagen kann man, grob gesagt, zwischen Führung auf dem Gehweg und Führung auf der Fahrbahn unterscheiden.

Radwege mit blauen Verkehrszeichen (237, 240, 241 STVO) sind benutzungspflichtig. Radfahrende müssen sie benutzen. Ist der benutzungspflichtige Radweg – etwa im Winter oder wegen einer Baustelle – unzumutbar, dürfen Radfahrende trotz der Schilder die Fahrbahn benutzen. Bei Wegen, die durch das Zusatzschild „Radfahrer frei“ (Zeichen 1022-10 StVo) gekennzeichnet sind oder gar keine Beschilderung haben, haben Radelnde die Wahl, ob sie dort radeln wollen.

Wir haben Ihnen die häufigsten Radverkehrsanlagen und Führungen ausgelistet und kurz erklärt.

Was gibt es noch?

Ein Radfahrstreifen ist ebenfalls ein Sonderweg für Radfahrende der durch eine durchgezogene Linie von der Fahrbahn abgetrennt ist. Eine bauliche Trennung von der Fahrbahn (zum Beispiel Bordstein) gibt es nicht. Der Radfahrstreifen darf nicht von Autos überfahren werden
Der Radschutzstreifen ist von der Fahrbahn durch eine gestrichelte Linie mit Radpiktogrammen abgetrennt. Der Kfz-Verkehr darf diese Linie nur in Ausnahmefällen überfahren. Im Unterschied zum Radfahrstreifen ist der Schutzstreifen nicht beschildert und damit auch nicht benutzungspflichtig.
Protected Bike Lanes sind geschützte Radfahrstreifen, die durch Poller, Schutzbaken oder andere optische Elemente vom Kfz-Verkehr abgetrennt sind. Sie wurden in den USA entwickelt und eignen sich besonders für mehrspurige Hauptverkehrsstraßen mit genug Platz.
Ein „Anderer Radweg“ ist ein Angebot für Radfahrende, der optisch als Radweg meist gut erkennen ist. Er ist nicht beschildert und es besteht keine Benutzungspflicht. Oftmals handelt es sich um ehemalige benutzungspflichtige Radwege, die trotzdem für schwächere Verkehrsteilnehmer erhalten bleiben.
In Tempo-30-Zonen dürfen keine benutzungspflichtigen Radwege, Radfahr- oder Schutzstreifen eingerichtet werden. Wer durch eine Tempo-30-Zone radelt, muss sich an die Rechts-vor-Links-Regel halten und darf nicht schneller als 30 km/h fahren.

Erläuterungen und Hinweise

Bildnachweise

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