Die städtische Energieleitplanung dient als Werkzeug und Hilfsmittel bei der Entwicklung verschiedener Energiekonzepte. Sie verknüpft Potenziale bei der Energieversorgung in untersuchten Gebieten und den Flächennutzungsplan. Mit dem Flächennutzungsplan wiederum kann die Stadt den zukünftigen Energieverbrauch in untersuchten Gebieten ermitteln und damit eine grobe Planung von Energiekonzepten erstellen.
Dabei werden Veränderungen, etwa durch Sanierungen von Bestandsgebäuden oder dem Neubau von Gebäuden, in die Energieleitplanung einbezogen. Auch potenziell für Fernwärme nutzbare Abwärme wird mitberücksichtigt. Dank einer transparenten Darstellung werden zudem die politischen Entscheidungsträger der Stadt Stuttgart und ihre Bürgerinnen und Bürger in den Prozess der Energieleitplanung einbezogen. Der kommunale Wärmeplan ist ein Teil der Energieleitplanung.
Die grundlegende Aufgabenstellung, die vom Land Baden‐Württemberg mit dem Klimaschutzgesetz im Jahr 2020 festgelegt wurde, ist die Entwicklung eines kommunalen Wärmeplans als Basis einer Strategie für die langfristig klimaneutrale Wärmeversorgung der Kommune bis zum Jahr 2040. Die Stadt Stuttgart hat hierfür 2035 als Zieljahr festgelegt.