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Parken in Stuttgart-West

Der Parkraum im Stuttgarter Westen ist so knapp, dass Bewohner, Beschäftigte, Gewerbe und Besucher um die vorhandenen Parkplätze konkurrieren. Und wenn kein freier Parkplatz mehr vorhanden ist, werden die Autos häufig auf Gehwegen, im Halte- oder Parkverbot abgestellt. Das kann richtig gefährlich sein, denn Fußgänger können teilweise den Gehweg nicht mehr benutzen und müssen auf die Fahrbahn ausweichen. Für Schulkinder ist ein sicherer Schulweg nicht mehr gewährleistet. Für die Autofahrer ist durch parkende Autos in den Kurven die Sicht versperrt. Ein weiterer Aspekt ist die Umwelt: Durch den hohen Anteil an Fahrzeugen, die einen Parkplatz suchen, leidet die Luftqualität und es entsteht Lärm.

Mehr freie Parkplätze durch Parkraummanagement

Eine flächendeckende Parkraumbewirtschaftung (Parkraummanagement) soll die Parkraumsituation verbessern. Angewandt wird das sogenannte "Mischungsprinzip". Dabei teilen sich Anwohner und sonstige Nutzer die Parkplätze. Dies ist der wesentliche Unterschied zu dem bereits in einzelnen Gebieten (z.B. Heusteigviertel) praktizierten reinen Bewohnerparken ("Trennungszprinzip").

Das Parkraummanagement wurde zum 1. März 2011 eingeführt.

Parken im Stuttgarter WestenVergrößernSo sieht das Parken im Stuttgarter Westen heute aus. Foto: Thomas SchlegelSo sieht das Parken im Stuttgarter Westen heute aus. Foto: Thomas Schlegel

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Achtung Ablaufdatum

  Bewohnerparkausweis Ablauferinnerung Seite1Vergrößern   Bewohnerparkausweis Ablauferinnerung Seite2Vergrößern

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Ziele

  • Verbesserung der Parksituation für Bewohner und Gewerbe, einschließlich der Besucher
  • Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität
  • Reduzierung des Falschparkeranteils und die damit verbundene Verbesserung der Verkehrssicherheit
  • Reduzierung des Parksuchverkehrs
  • Bau und Förderung von Bewohnerparkplätzen

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Wo gilt das Parkraummanagement?

In der ersten Stufe wird das Parkraummanagement in dem Teil des Stadtbezirks West eingeführt, der durch die Hasenberg-/Reinsburgstraße im Süden, die Gäubahntrasse im Westen und Norden und die Seiden-/Paulinenstraße im Osten begrenzt ist.
Dieses Gebiet ist in acht Teilgebiete (W1 bis W8) unterteilt: Dort ist für die Bewohner mit Parkausweis das Parken frei.

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Ab wann und wo werden Parkgebühren fällig?

Die neue Regelung gilt seit 1. März 2011. Die kostenpflichtigen Parkzonen sind entsprechend beschildert.

Parken in Bereichen mit überwiegender Geschäftsnutzung
In der näheren Umgebung von Handel und Gewerbe blieben die bisherigen Kurzeitparkplätze weitgehend erhalten. Durch eine Höchstparkzeit von bis zu zwei Stunden sollen während der Öffnungszeiten der Geschäfte und der Gastronomie die Kunden oder Gäste leichter einen freien Parkplatz finden.
  • Von Mo.- Sa. müssen dort alle Parker von 08:00 - 22:00 Uhr einen  Parkschein lösen
    Ausnahme: Bewohner mit Parkausweis dürfen Mo.-Fr. ab 19:00 Uhr und Sa. ab 14:00 Uhr gebührenfrei parken.
  • Die Parkzeit bis zu 30 Minuten ist kostenlos. Ein Parkschein muss allerdings gezogen werden ("Brötchentaste"). Bei einer Parkdauer über 30 Minuten, müssen auch die ersten 30 Minuten gezahlt werden.
  • Die Höchstparkdauer in den Kurzparkbereichen beträgt 2 Stunden. Sonn- und feiertags fallen keine Gebühren an

Parken in allen anderen Gebieten

In den übrigen Gebieten ist das Parken werktags von 8:00 bis 22:00 Uhr gebührenpflichtig, ohne Beschränkung der Parkdauer (P-Zone). Die Parkgebühren können bis zu einem Werktag am Parkautomaten im voraus bezahlt werden, wahlweise bar oder mit EC-Karte. Bewohner mit passendem Bewohnerparkausweis können hier ohne zeitliche Beschränkung gebührenfrei parken.

In Lieferbereichen mit eingeschränktem Halteverbot sind abweichende Parkzeiten möglich.

 

Bewohnerparkausweis Schild KurzparkerVergrößernKurzparkerKurzparker Aufkleber Parkscheinautomat (West) - KurzparkbereichVergrößern Aufkleber Parkscheinautomat  (West)- ParkzoneVergrößern Aufkleber Parkscheinautomat (West) - LieferbereichVergrößern

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Wieviel wird das Parken in Stuttgart-West künftig kosten?

Der Bewohnerparkausweis für Anwohner kostet 30,70 Euro im Jahr. Die Bewohner können mit dem Parkausweis in ihrem Teilgebiet kostenlos parken.

Ausnahmen sind die Kurzparkbereiche. Hier müssen alle bezahlen, wobei die ersten 30 Minuten mit der "Brötchentaste" kostenlos sind.
Sonderregelung für Bewohner mit Parkausweisen in den Kurzparkbereichen: sie dürfen hier Mo.-Fr. ab 19:00 Uhr und Sa. ab 14:00 Uhr gebührenfrei parken.

Auf den übrigen Parkplätzen müssen Gäste und Pendler pro Stunde 60 Cent bezahlen. Möglich sind auch 10er Schritte, d.h. je 10 Minuten Parkzeit kostet das Parken jeweils 10 Cent. Ab 10 Stunden fällt eine Tagespauschale von 6 Euro an. Die Parkzeit kann auf den Folgetag übertragen werden.

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Wer bekommt einen Bewohnerparkausweis?

Als Bewohner im Stuttgarter Westen bekommen Sie einen Parkausweis wenn
  • Sie mit Hauptwohnsitz in Stuttgart-West gemeldet sind,
  • über keinen eigenen Stellplatz oder eigene Garage verfügen
  • und ein auf Sie zugelassenes oder zur dauerhaften Nutzung überlassenes Fahrzeug besitzen.
Ausnahmen gibt es nur für Bewohner mit Nebenwohnsitz, die aus beruflichen Gründen in Stuttgart-West wohnen und ihren Hauptwohnsitz bei ihren Ehepartnern bzw. der eingetragenen Lebensgemeinschaft weit außerhalb Stuttgarts haben.

Nähere Informationen zur Online-Beantragung:

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Was bekommen Gewerbebetriebe (z.B. Firmen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen, Rechtsanwaltskanzlei, Arztpraxis, Freiberufler)?

Ihre Firma hat ihren Sitz in Stuttgart-West. Jeder Betrieb ohne Stellplatz auf dem Firmengelände erhält, unabhängig von seiner Größe und Anzahl der Beschäftigten, nur eine Ausnahmegenehmigung.

Nähere Informationen für Gewerbetriebe in Stuttgart-West:

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Wo und wie bekommt man einen Bewohnerparkausweis?

Bewohnerparkausweise können seit dem 1. Oktober 2010 bei folgenden Bürgerbüros beantragt werden:

Zur Onlineantragstellung
(neues Fenster mit verschlüsselter Verbindung)

Sie benötigen für den Ausweis:
  1. einen gültigen Personalausweis,
  2. den Kfz-Schein ihres Fahrzeugs,
  3. sollten sie nicht selbst Halter des Fahrzeugs sein, benötigen sie nur beim Erstantrag eine Bestätigung des Fahrzeughalters dass Ihnen das Fahrzeug zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde
    Nutzungsüberlassungserklärung (PDF - 14 KB)
  4. oder die Bestätigung über die Mitgliedschaft in einer Car-Sharing-Organisation,
  5. sowie eine formlose, schriftliche Erklärung, dass Sie über keinen eigenen Stellplatz verfügen.

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Was passiert mit den Einnahmen?

Die erwirtschafteten Überschüsse des Parkraummanagements sollen für die Schaffung von zusätzlichen Bewohnerstellplätzen in Stuttgart-West verwendet werden.
Anstehende Projekte sind die Bewohnerparkgarage Rossbollengässle (Fertigstellung 2012) und die Bewohnerparkgarage am Friedrich-Eugens-Gymnasium (Fertigstellung voraussichtlich 2013). Dieses letztere Projekt hat der Gemeinderat in den Haushaltsberatungen 2012/2013 bereits genehmigt.
Eine weitere Tiefgarage ist derzeit in Planung.

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Weitere Fragen und Antworten

Hier finden Sie weitere häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Parkraummanagement in Stuttgart-West.

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Kontakt

Wenn Sie trotz unseren Informationen noch Fragen haben, schicken Sie uns eine E-Mail an

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More information

Einführungs- und Baubeschluss:

Mitteilungsvorlage Parkraummanagement Stuttgart-West:
Untersuchung der Universität Stuttgart, Institut für Straßen- und Verkehrswesen zum Parkraumkonzept Stuttgart-West:

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Infos der VVS zum öffentlichen Nahverkehr im Stuttgarter Westen

Informationen der VVS zum öffentlichen Nahverkehr im Stuttgarter Westen (PDF - 101 KB)

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