Ab wann und wo werden Parkgebühren fällig?
Die neue Regelung gilt seit 1. März 2011. Die kostenpflichtigen Parkzonen sind entsprechend beschildert.
Parken in Bereichen mit überwiegender Geschäftsnutzung
In der näheren Umgebung von Handel und Gewerbe blieben die bisherigen Kurzeitparkplätze weitgehend erhalten. Durch eine Höchstparkzeit von bis zu zwei Stunden sollen während der Öffnungszeiten der Geschäfte und der Gastronomie die Kunden oder Gäste leichter einen freien Parkplatz finden.
- Von Mo.- Sa. müssen dort alle Parker von 08:00 - 22:00 Uhr einen Parkschein lösen
Ausnahme: Bewohner mit Parkausweis dürfen Mo.-Fr. ab 19:00 Uhr und Sa. ab 14:00 Uhr gebührenfrei parken.
- Die Parkzeit bis zu 30 Minuten ist kostenlos. Ein Parkschein muss allerdings gezogen werden ("Brötchentaste"). Bei einer Parkdauer über 30 Minuten, müssen auch die ersten 30 Minuten gezahlt werden.
- Die Höchstparkdauer in den Kurzparkbereichen beträgt 2 Stunden. Sonn- und feiertags fallen keine Gebühren an
Parken in allen anderen Gebieten
In den übrigen Gebieten ist das Parken werktags von 8:00 bis 22:00 Uhr gebührenpflichtig, ohne Beschränkung der Parkdauer
(P-Zone). Die Parkgebühren können bis zu einem Werktag am Parkautomaten im voraus bezahlt werden, wahlweise bar oder mit EC-Karte. Bewohner mit passendem Bewohnerparkausweis können hier ohne zeitliche Beschränkung gebührenfrei parken.
In
Lieferbereichen mit eingeschränktem Halteverbot sind abweichende Parkzeiten möglich.