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Das Amt für Umweltschutz ("Umweltamt") wurde am 01.01.1988 gebildet und hat die Aufgabe, die Auswirkungen sämtlicher Handlungsfelder der Stadtverwaltung auf die Belange der Umwelt im Interesse einer dauerhaften und umweltgerechten Entwicklung ganzheitlich zu betrachten und in die kommunalen Planungs- und Entscheidungsprozesse einzubringen. Ziel einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Entwicklung ist es, die Ressourcen zu schonen und sparsam einzusetzen, Umweltschäden zu vermeiden, vorhandene zu reduzieren und negative Umweltauswirkungen so gering wie möglich zu halten.
Im Zuge der Verwaltungsreform zum 1. Januar 2005 wurde der Aufgabenbereich durch Übertragung der Aufgaben der ehemaligen Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter im Umweltschutz erweitert und um den Bereich "Sicherheit und Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz (Arbeitsschutz)" ergänzt.
Organigramm des Amts für Umweltschutz (PDF - 21 KB)
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