Die Sammlung des Stuttgarter Stadtrechts ist eine Zusammenstellung der vom Gemeinderat beschlossenen Satzungen sowie von Richtlinien und anderen Vorschriften, die in Stuttgart gelten.
Für diese Rechtsvorschriften wird zunächst von der Verwaltung eine Gemeinderatsdrucksache erstellt, die dann dem zuständigen Fachausschuss und dem Gemeinderat zur Zustimmung bzw. Beschlussfassung vorgelegt wird.
Nach der Beschlussfassung wird die Rechtsvorschrift im Stadtrecht in der neuesten Fassung aufgenommen. Handelt es sich bei der Vorschrift um eine Satzung, wird diese zunächst im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart mit dem Termin des Inkrafttretens veröffentlicht und erst dann im Stadtrecht aufgenommen.