Vergnügungsstättenkonzeption für Stuttgart
Im Frühjahr 2012 hat der Ausschuss für Umwelt und Technik (UTA) eine neue Vergnügungsstättenkonzeption beschlossen. Die Konzeption wird jetzt in geltendes Recht umgesetzt.
Vergnügungsstätten sind Gewerbebetriebe, die Freizeit- und Unterhaltungsangebote im Bereich von Sex, Spiel oder Geselligkeit anbieten, zum Beispiel Spielhallen, Wettbüros und Tanzlokale. Die neue Vergnügungsstättenkonzeption soll die Ansiedlung solcher Betriebe in den Stadtbezirken so steuern, dass die Qualität von Einkaufsstraßen und -zonen erhalten bleibt und das Wohnen geschützt wird.
Seit Inkrafttreten der novellierten Spielverordnung im Jahr 2006 haben die Anträge auf die Errichtung von Spielhallen sowie Wettbüros in Stuttgart stark zugenommen. Die Zahl der Spielhallen in den 23 Stadtbezirken ist in den letzten Jahren rapid gestiegen.
Das hat zu Konflikten innerhalb der Stadtzentren und Gewerbegebiete geführt. Der traditionelle, gehobene Einzelhandel wird durch Spielhallen und Billigläden verdrängt, es droht ein Qualitätsverlust. Stadtplaner sprechen von Trading-Down-Prozessen.
Die Vergnügungsstättenkonzeption soll die notwendige städtebauliche Grundlage für Aufstellungsbeschlüsse von stadtbezirksbezogenen Bebauungsplänen bilden. Als künftige Satzungen werden sie die Ansiedlung von Vergnügungsstätten aller Art im Stadtgebiet steuern. Aktuell sind 14 stadtbezirksbezogene Bebauungspläne in Vorbereitung bzw. im Verfahren, davon soll ein Bebauungsplan voraussichtlich bereits im September 2012 als Satzung beschlossen werden.
Weitere Informationen
Vergnügungsstättenkonzeption für die Landeshauptstadt Stuttgart - Gutachten zur Steuerung von Vergnügungsstätten (PDF - 8,1 MB)
Gemeinderatsdrucksache 670/2011 - Vergnügungsstättenkonzeption für Stuttgart - Neue Regelungen zur Steuerung von Vergnügungsstätten in Stuttgart (Fassung: 23.01.2012) (PDF - 58 KB)
Protokoll zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik (UTA) am 27.03.2012 zum TOP 9 Vergnügungsstättenkonzeption (PDF - 51 KB)
Gemeinderatsdrucksache 670/2011 - Neuer Beschlussantrag (Beschlussfassung UTA 27.03.2012) (PDF - 14 KB)



