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Landeshauptstadt Stuttgart

Steuern und Abgaben

Abwassergebühren

Die Landeshauptstadt Stuttgart erhebt für die Ableitung und Reinigung von Abwasser eine Abwassergebühr getrennt nach anfallendem Schmutz- und Niederschlagswasser. So zahlt jeder nur das, wofür er verantwortlich ist.

Die Gebühren werden nach folgendem Prinzip berechnet:

  • Die Schmutzwassergebühr zahlt jeder, der Frischwasser verbraucht und als Schmutzwasser ins öffentliche Kanalnetz einleitet. Die Schmutzwassergebühr wird von der Energieversorgung Baden‐Württemberg (EnBW) im Auftrag der Landeshauptstadt anhand der verbrauchten Frischwassermenge berechnet und mittels separatem Gebührenbescheid geltend gemacht.
  • Die Niederschlagswassergebühr zahlt jeder, der Regenwasser zum Beispiel von seinem Hausdach, seinem Parkplatz oder Hof ins öffentliche Kanalnetz ableitet. Die Gebühr wird über die bebauten und befestigten Flächen eines Grundstücks ermittelt. Sie lässt sich durch ökologische Maßnahmen wie zum Beispiel durch ein Gründach oder eine Zisterne minimieren. Die Niederschlagswassergebühr wird im Grundbesitz‐Abgabenbescheid durch die Stadtkämmerei geltend gemacht.

Auskunft und Information

Haben Sie Fragen zur Festsetzung und Änderung der Niederschlagswassergebühren - soweit es nicht die Bemessungsgrundlagen betrifft - zu Aussetzungs- und Stundungszinsen oder zum Erlass der Abwassergebühren? Dann wenden Sie sich bitte an das  Sachgebiet Hausgebührenveranlagung der Stadtkämmerei.

Auskünfte zum Zahlungsverkehr erfolgen telefonisch nur unter Angabe des Buchungszeichens beim  Sachgebiet Einnahmen der Stadtkasse. Kontoauszüge werden nur aufgrund eines schriftlichen Antrags verschickt.

Schuldnername Telefonnummer (Stadtkämmerei)
A – Burkh und 0 - 9 +49 711 216 - 20 468
Burki - Gew +49 711 216 - 20 472
Gex – Katg +49 711 216 - 20 473
Kath – Mety +49 711 216 - 20 467
Metz – Safa +49 711 216 - 20 470
Safb – Tilk +49 711 216 - 20 466
Till – Z +49 711 216 - 20 465

Hinweis: Die Stadt Stuttgart erhebt die Niederschlagswassergebühren zusammen mit folgenden Grundbesitzabgaben:  Grundsteuer,  Abfallgebühren und  Gehwegreinigungsgebühren.

Erläuterungen und Hinweise