Wer kann in Stuttgart Briefwahl beantragen?
Wahlberechtigte, die in das Stuttgarter Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Dies ist auch möglich, wenn sie sich vorübergehend im Ausland befinden.
Ab wann kann man Briefwahl beantragen?
Als Wahltermin für die Europa-, Regional- und Gemeinderatswahl wurde der 9. Juni 2024 festgelegt. Ab dem 29. April 2024 haben Sie die Möglichkeit, Ihre Briefwahlunterlagen online zu beantragen.
Eine persönliche Abholung der Briefwahlunterlagen ist erst möglich, sobald die Stimmzettel vorliegen, voraussichtlich ab Anfang Mai 2024. Wir werden Sie an dieser Stelle darüber informieren.
Wie und wo beantrage ich Briefwahlunterlagen?
Um den Online-Antrag vollständig ausfüllen zu können, benötigen Sie Ihre Wahlbezirks- und Wählernummer, welche Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden. Diese werden in Stuttgart ab dem 29. April 2024 von der Deutschen Post AG verteilt.
Ihre Unterlagen können Sie auch schriftlich per Post, Fax oder E‐Mail – jedoch nicht über das Telefon - anfordern. Das Antragsformular können Sie hier herunterladen:
Den schriftlichen Antrag senden Sie bitte an folgende Adresse:
Landeshauptstadt Stuttgart
Statistisches Amt
Eberhardstr. 37
70173 Stuttgart
Oder per Fax an 0711 216-98540.
Sobald die Stimmzettel für die Wahlen vorliegen, das heißt ab Anfang Mai 2024, können Sie Ihre Briefwahlunterlagen auch persönlich im Stuttgarter Rathaus oder einem Bezirksamt abholen und dort, sofern Sie möchten, direkt vor Ort wählen.
Wer Briefwahlunterlagen für eine andere Person beantragen oder abholen will, benötigt hierzu eine schriftliche Vollmacht.
Kann ich auch vom Ausland aus per Briefwahl wählen?
Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an einer Bundestags- oder Europawahl teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Deutsche im Ausland schicken ihren Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl per Post im Original an:
Landeshauptstadt Stuttgart
Statistisches Amt
Eberhardstr. 37
70173 Stuttgart
Hinweis: Eine Antragstellung per E‐Mail oder Fax ist nicht möglich.
Auf der Webseite der Bundeswahlleiterin finden Sie weitere Informationen und den Antrag für Deutsche im Ausland (Öffnet in einem neuen Tab).
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