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Landeshauptstadt Stuttgart

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Zweigliedrigkeit des Jugendamts

Seit seiner Gründung – mit Ausnahme der Jahre des Nationalsozialismus – ist das Jugendamt zweigliedrig aufgebaut: Es setzt sich zusammen aus der Verwaltung des Jugendamts und dem Jugendhilfeausschuss.

Das alte Stuttgarter Rathaus als Tagungsort des Jugendhilfeausschusses. 1944 brannte das Rathaus nach Bombenangriffen komplett aus.

1921: Das Jugendamt ist eine zweigliedrige, kollegial organisierte Behörde. Sie besteht zum einen aus der Verwaltung und zum anderen aus der Jugendkommission. Die Jugendkommission ist die leitende, ausführende und kontrollierende Instanz des Jugendamts. Am 30. April findet die erste Sitzung der Jugendkommission unter dem Vorsitz von Bürgermeister Dr. Ludwig statt.

1994: In diesem Jahr wird aus dem Jugendwohlfahrtsausschuss der Jugendhilfeausschuss. Laut § 3 der Satzung für das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart vom 6. Juli handelt es sich dabei um einen beschließenden Ausschuss. Die Aufgaben werden nach § 1 Abs. 1 „durch den Jugendhilfeausschuß (§ 3) und durch die Verwaltung des Jugendamts (Abs. 2) wahrgenommen.“ Der  Jugendhilfeausschuss (Öffnet in einem neuen Tab) tagt bis heute zwischen sechs und elf Mal im Jahr auf Grundlage dieser Satzung, die im Frühjahr 2021 eine  Überarbeitung (Öffnet in einem neuen Tab) erfährt.

In den Jahren dazwischen sind das Jugendamt und der Ausschuss infolge der vorherrschenden politischen Situation und der jeweiligen Gesetzeslage regelmäßig Wandlungen unterworfen. Die Zweigliedrigkeit, die Bezeichnung des Ausschusses sowie seine Zusammensetzung verändern sich im Laufe der Jahre immer wieder.

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