Die Bearbeitung Ihres Antrags erfolgt in zwei Schritten:
1. Nach Eingang des Antrags prüft die Ausländerbehörde diesen auf Vollständigkeit und stellt so schnell wie möglich zunächst eine gebührenfreie Bescheinigung per Post aus. Diese Bescheinigung erhalten Sie in der Regel per Post. Bitte achten Sie darauf, dass der Briefkasten mit Ihrem Namen beschriftet ist. Wichtiger Hinweis: Die Bescheinigung berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit; ausgeschlossen sind dagegen Reisen ins Ausland.
Aufgrund der Vielzahl eingehender Anträge und Anfragen bitten wir um Geduld. Von Rückfragen sollte daher abgesehen werden.
2. Nach Ausstellung der Bescheinigung erhalten Sie von der Ausländerbehörde zu einem späteren Zeitpunkt einen separaten Termin zur persönlichen Vorsprache. Bei der Behörde werden Sie zunächst erkennungsdienstlich behandelt und abschließend wird Ihr Antrag bearbeitet, um die Aufenthaltserlaubnis zu erteilen. Hierfür sind ebenfalls die biometrischen Daten abzugeben.