Zwei Silberahorne mit eingeschränkter Lebenserwartung müssen aufgrund von Stammschäden, Faulstellen, Mistel‐ und Efeubewuchs im Bereich der zukünftigen Spielanlage gefällt werden. Die Fällung erfolgt während der Vegetationsruhe im Winter 2025. Die Maßnahme liegt außerhalb des Geltungsbereichs der Baumschutzsatzung. Im Zuge der Gestaltung der Freianlagen werden zwei Bäume auf dem Schulgrundstück ersetzt.
Bauen
Baumfällung in Möhringen
Die Stadt Stuttgart errichtet auf dem Grundstück des Sonderschulzentrums Hengstäcker in Möhringen einen Neubau für einen Schulkindergarten. Dafür müssen im Bereich der zukünftigen Wegeführung zwei Ahorne mit starken Stamm- und Vorschäden gefällt werden.
Garten-, Friedhofs- und Forstamt