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Landeshauptstadt Stuttgart

Datenschutz

Standesamt: Datenschutzinformationen

Das Standesamt informiert Sie gemäß der EU‐Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

Verantwortliche im Sinne der DSGVO

Landeshauptstadt Stuttgart
Marktplatz 1
70173 Stuttgart
E‐Mail:  infostuttgartde 

Die konkreten Angaben zu den verantwortlichen für das Online‐Angebot finden Sie im  Impressum.

Datenschutzbeauftragter der Landeshauptstadt Stuttgart

Unseren behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter:

 Abteilung Datenschutz und Informationssicherheit

Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, die die Landeshauptstadt Stuttgart nicht betreffen, können Sie sich gerne an den  Landesbeauftragten für Datenschutz (Öffnet in einem neuen Tab)wenden. Das ist Ihr zentraler Ansprechpartner des Landes Baden‐Württemberg für Datenschutz. Dort können Sie auch eine Beschwerde einreichen.

Das Standesamt erhebt Ihre Daten zum Zweck der Beurkundung eines Personenstandsfalles (Geburt, Eheschließung, Sterbefall, Namenserklärung, Vater- oder Mutterschaftsanerkennung usw.). Die Datenerhebung und -verarbeitung ist für die Beurkundung des Personenstandsfalles erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 lit. B) DSGVO). Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.

Sie sind gemäß §§ 9 und 10 des Personenstandsgesetzes in Abhängigkeit vom Personenstandsfall verpflichtet, die vom Standesamt angeforderten Daten anzugeben. Andernfalls kann die beantragte Amtshandlung nicht vorgenommen werden.

Auf dieser Grundlage der personenstandsrechtlichen Beurkundung werden Urkunden und Bescheinigungen ausgestellt sowie Auskünfte erteilt. Verantwortlich für die Verarbeitung der Daten sind die Standesämter der Landeshauptstadt Stuttgart. Sie erteilen nähere Auskünfte zur Verarbeitung Ihrer Daten und sind zuständig, sowie Sie Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Daten geltend machen wollen.

Die Rechtsgrundlagen für die Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich u.a. aus dem Personenstandsgesetz, der Personenstandsverordnung, ggf. entsprechenden internationalen Regelungen wie beispielsweise der EU-DSGVO, der Durchführungsverordnung des Landes Baden-Württemberg zum Personenstandsgesetz.

Herausgegeben werden dürfen die Daten der Standesämter an andere inländische und ausländische Standesämter, andere Personen, sonstige Behörden, Gerichte, ggf. Religionsgemeinschaften und konsularischen Vertretungen anderer Länder nur, wenn dies gesetzlich zulässig ist.

Die in den Personenstandsregistern erfassten Daten sind dauerhaft aufzubewahren. Sie sind zusammen mit den dazu gehörenden Akten je nach Art des personenstandsrechtlichen Vorgangs nach 30, 80 oder 110 Jahren an das Stadtarchiv Stuttgart abzugeben.

Den behördlichen Datenschutzbeauftragten der Landeshauptstadt Stuttgart erreichen Sie unter  poststelle.dsbstuttgartde. Dieser oder ihre zuständige Mitarbeiterin im Standesamt erteilt Ihnen auch Auskunft zu Ihren Rechten als betroffene Person nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung. Auf Ihre Rechte zu Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch bezüglich aller Ihrer verarbeiteten personenbezogenen Daten auf der Grundlage von Art. 15 bis 21 DSGVO weisen wir Sie ausdrücklich hin.

Referat Allgemeine Verwaltung, Kultur und Recht

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