Bestimmungen zur möglichen OB-Neuwahl am 21. Oktober
Auf dem Stimmzettel für die Neuwahl stehen zuerst alle Bewerber der Wahl am 7. Oktober, die ihre Bewerbung nicht bis zum 11. Oktober um 18 Uhr zurückgezogen haben. Auch neue Bewerbungen sind möglich: Die Frist für die Einreichung der wahlrechtlich notwendigen Unterlagen (unter anderem 250 gültige Unterstützungsunterschriften von Stuttgarter Wahlberechtigten) ist von Montag, 8., bis Donnerstag, 11. Oktober, um 18 Uhr.
Wie der Stimmzettel für die Neuwahl aussehen wird, steht erst am Freitagvormittag, 12. Oktober, fest. Um 11 Uhr tagt der Gemeindewahlausschuss und entscheidet über die Zulassung der Bewerbungen zur Neuwahl.
Die zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden, wie im Kommunalwahlrecht vorgesehen, im Stuttgarter Amtsblatt bekannt gemacht. Dieses erscheint deshalb dann nicht wie gewohnt am Donnerstag, sondern am Samstag, 13. Oktober.