Abmeldung Wohnsitz
Wer innerhalb der Bundesrepublik umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Behörde des neuen Wohnortes anmelden. Die Abmeldung am bisherigen Wohnort ist in diesen Fällen nicht mehr erforderlich.
Eine Abmeldung muss weiterhin erfolgen, wenn eine Nebenwohnung aufgegeben wird oder wenn ein Wegzug ins Ausland statt findet. Die Nebenwohnung muss am Ort der alleinigen bzw. am Ort der Hauptwohnung abgemeldet werden.
Weitere Informationen
Die Abmeldung kann innerhalb Stuttgarts in jedem Bürgerbüro
wahrgenommen werden
Voraussetzungen
- Eigenhändige Unterschrift auf dem Abmeldeformular
- Personalausweis bzw. Reisepass
- Abmeldung kann auch schriftlich vorgenommen werden
Termine/Fristen
- innerhalb von 2 Wochen nach Auszug