Auskunftssperre im Melderegister
Eine Auskunftssperre wird auf Antrag im Melderegister eingetragen, soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird.
- gilt nur für die Adresse, für die die Auskunftssperre beantragt wurde
- befristet auf zwei Jahre ab der Antragstellung
Weitere Informationen
- Auskunftssperre kann innerhalb Stuttgarts in jedem Bürgerbüro beantragt werden
Voraussetzungen
- Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses
- Personalausweis bzw. Reisepass