Abstempelung von Kfz-Kennzeichen
Absiegeln von bereits vorhandenen Kennzeichen (z.B. beschädigte Plaketten) kann innerhalb Stuttgarts bei jedem Bürgerbüro vorgenommen werden.
Die Ersatzbeschaffung bei Verlust oder Diebstahl eines Kennzeichen muss bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgenommen werden,
siehe auch Umkennzeichnung eines zugelassenen Fahrzeugs
Voraussetzungen
- Fahrzeugschein -
ab 1.10.2005 Zulassungsbescheinigung Teil I - Fahrzeugbrief -
ab 1.10.2005 Zulassungsbescheinigung Teil II
(nur bei Ersatz von verloren gegangenen oder gestohlenen Kennzeichen) - Nummernschilder
- Personalausweis oder Reispass